Hier erhalten Sie allgemeine Informationen zu r Landtagswahl.
Wahlergebnis einer Landtagswahl feststellen
| Frau M. Heinrich | |
| Amt / Bereich 10 - Geschäftsbereich Interne Services und Digitalisierung › 10.1 - Interner Service und Wahlen (Leitung) Landkreis Helmstedt, Kreishaus 2 Rosenwinkel 10-11 38350 Helmstedt Telefon: +49 5351 121-1211 E-Mail: internerservice@landkreis-helmstedt.de | |
Allgemeine Informationen
Landtagswahlen sind Wahlen, bei denen die Bürgerinnen und Bürger eines Bundeslandes die Mitglieder des Landtages wählen. Der Landtag ist das Parlament eines Bundeslandes und spielt eine wichtige Rolle in der Gesetzgebung und der Kontrolle der Landesregierung.
Verfahrensablauf
- Nach Schließung der Wahllokale werden die Stimmen in den Wahllokalen ausgezählt.
- Die Ergebnisse werden durch die jeweilige Kreiswahlleitung überprüft.
- Die Parteien erhalten Mandate entsprechend ihrer prozentualen Stimmenanteile. Berücksichtigt werden nur Landeslisten, die mindestens 5 Prozent der gültigen Stimmen erhalten haben. Im Wahlkreis gilt keine Sperrklausel.
- Die Sitze im Landtag werden proportional zu den Stimmenanteilen auf die Parteien verteilt. Wahlkreismandate werden ebenfalls berücksichtigt.
- Nach Abschluss der Auszählung und Verteilung der Mandate wird das endgültige Wahlergebnis durch den Landeswahlleitung öffentlich bekannt gegeben.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit obliegt der Gemeinde- oder Stadtverwaltung Ihres Wohnortes (Hauptwohnsitz) sowie der Kreiswahlleitung und der Landeswahlleitung.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Keine Unterlagen erforderlich
Welche Fristen muss ich beachten?
keine
Bearbeitungsdauer
Die Feststellung des Wahlergebnisses erfolgt unverzüglich nach der Wahl.
Rechtsbehelf
Wahleinspruch nach dem Wahlprüfungsgesetz

