Wasserentnahmegebühr berechnen und festsetzen

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Amt / Bereich
16 - Geschäftsbereich Abfallwirtschaft, Wasser und Umweltschutz16.2 - Untere Wasserbehörde › 16.21 - Verwaltung
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38350 Helmstedt
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Sie entnehmen Wasser aus einem oberirdischen Gewässer oder  dem Grundwasser oder fördern oder leiten Grundwasser Zutage oder leiten Grundwasser ab? Dann ist hierfür ein Entgelt an das jeweilige Bundesland zu entrichten.

Allgemeine Informationen

Für die Entnahme und Ableitung von Wasser aus einem oberirdischen Gewässer, sowie die Entnahme, Zutageförderung, Zutageleitung und Ableitung von Grundwasser kann in Deutschland ein Wasserentnahmeentgelt erhoben werden. Ob und in welcher Höhe die Erhebung des Wasserentnahmeentgelts erfolgt, entscheiden die einzelnen Länder.

Verfahrensablauf

Wer die Gebühr schuldet, hat der Wasserbehörde in einer Erklärung bis zum 15. Februar des dem Veranlagungszeitraum folgenden Jahres die zur Festsetzung der Gebühr erforderlichen Angaben zu machen und durch geeignete Nachweise zu belegen.

Die Dokumentation der Wasserentnahmemenge wird bei der Unteren Wasserbehörde eingereicht. Diese prüft, ob eine Gebührenpflicht vorliegt und erteilt den entsprechenden Gebührenbescheid.

An wen muss ich mich wenden?
  • in der Regel sind für die Erhebung der Wasserentnahmegebühr die unteren Wasserbehörden zuständig: Landkreise, kreisfreie und große selbständige Städte, Region Hannover
  • in bestimmten Fällen ist der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz ( NLWKN) für die Erhebung der Wasserentnahmegebühr zuständig

Untere Wasserbehörde des Landkreises Helmstedt

Zuständige Stelle
  • in der Regel sind für die Erhebung der Wasserentnahmegebühr die unteren Wasserbehörden zuständig: Landkreise, kreisfreie und große selbständige Städte, Region Hannover
  • in bestimmten Fällen ist der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz ( NLWKN) für die Erhebung der Wasserentnahmegebühr zuständig

Untere Wasserbehörde des Landkreises Helmstedt

Voraussetzungen

Wasserentnahmeentgeltpflichtig ist, wer Wasser aus einem oberirdischen Gewässer entnimmt, ableitet oder Grundwasser entnimmt, zutage fördert, zutage leitet oder ableitet. Näheres regeln die Länder.

Wasserrechtliche Erlaubnis zur Entnahme von Grundwasser oder aus Oberflächengewässern.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es gibt keine einheitliche Regelung in den Bundesländern, in denen das Wasserentnahmeentgelt erhoben wird.

Erklärung gemäß § 23 Absatz 3 NWG

Nachweis der entnommenen Wassermengen sowie ausgefüllte und unterschriebene Erklärungen zur Festsetzung der Wasserentnahmegebühr.

Welche Gebühren fallen an?

Die Höhe des Entgelts richtet sich grundsätzlich nach dem Medium, aus dem das Wasser entnommen wurde (Grundwasser oder oberirdisches Gewässer), der Höhe der Wassermenge sowie dem jeweils zugrunde zu legenden Entgeltsatz.

Die Gebühr wird gemäß Anlage 2 des Niedersächsischen Wassergesetzes berechnet.

Welche Fristen muss ich beachten?
  • Wer die Gebühr schuldet, muss der Wasserbehörde bis zum 15. Februar des dem Veranlagungszeitraum folgenden Jahres die zur Festsetzung der Gebühr erforderlichen Angaben machen und durch geeignete Nachweise belegen.
Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Qualität und dem Umfang der eingereichten Formulare und Unterlagen.

Die Bearbeitungsdauer beim Landkreis Helmstedt beträgt 1 Monat.

Rechtsbehelf

Ist nicht vorhanden.

Klage beim Verwaltungsgericht Braunschweig.

Anträge / Formulare

Erklärungsbögen werden zugesandt.

Was sollte ich noch wissen?

Die Nichteinhaltung der Abgabefrist kann durch ein Bußgeld geahndet werden. Die Hinterziehung von Gebühren für Wasserentnahmen ist strafbar.