Wasserentnahmegebühr berechnen und festsetzen - eigene DL

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Frau A. PaascheStandort anzeigen
Amt / Bereich
16 - Geschäftsbereich Abfallwirtschaft, Wasser und Umweltschutz16.2 - Untere Wasserbehörde › 16.21 - Verwaltung
Landkreis Helmstedt, Kreishaus 8
Charlotte-von-Veltheim-Weg 5
38350 Helmstedt
Telefon: +49 5351 121-1551
E-Mail:

Allgemeine Informationen

Das Land Niedersachsen erhebt für Wasserentnahmen aus dem Grundwasser sowie aus Oberflächengewässern eine Gebühr.

Verfahrensablauf

Die Dokumentation der Wasserentnahmemenge wird bei der Unteren Wasserbehörde eingereicht. Diese prüft, ob eine Gebührenpflicht vorliegt und erteilt den entsprechenden Gebührenbescheid.

An wen muss ich mich wenden?

Untere Wasserbehörde des Landkreises

Zuständige Stelle

Untere Wasserbehörde des Landkreises

Voraussetzungen

Wasserrechtliche Erlaubnis zur Entnahme von Grundwasser oder aus Oberflächengewässern

Welche Unterlagen werden benötigt?

Nachweis der entnommenen Wassermengen sowie ausgefüllte und unterschriebene Erklärungen zur Festsetzung der Wasserentnahmegebühr

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr wird gemäß Anlage 2 des Niedersächsischen Wassergesetzes berechnet.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Erklärung ist bis zum 15. Februar des dem Veranlagungszeitraum folgenden Jahres abzugeben.

Bearbeitungsdauer

1 Monat

Rechtsgrundlage

§ 21 Niedersächsisches Wassergesetz

Rechtsbehelf

Klage beim Verwaltungsgericht Braunschweig

Anträge / Formulare

Erklärungsbögen werden zugesandt

Was sollte ich noch wissen?

Die Nichteinhaltung der Abgabefrist kann durch ein Bußgeld geahndet werden. Die Hinterziehung von Gebühren für Wasserentnahmen ist strafbar.