Das Land Niedersachsen erhebt für Wasserentnahmen aus dem Grundwasser sowie aus Oberflächengewässern eine Gebühr.
Wasserentnahmegebühr berechnen und festsetzen - eigene DL
| Frau A. Paasche | |
| Amt / Bereich 16 - Geschäftsbereich Abfallwirtschaft, Wasser und Umweltschutz › 16.2 - Untere Wasserbehörde › 16.21 - Verwaltung Landkreis Helmstedt, Kreishaus 8 Charlotte-von-Veltheim-Weg 5 38350 Helmstedt Telefon: +49 5351 121-1551 E-Mail: astrid.paasche@landkreis-helmstedt.de | |
Allgemeine Informationen
Verfahrensablauf
Die Dokumentation der Wasserentnahmemenge wird bei der Unteren Wasserbehörde eingereicht. Diese prüft, ob eine Gebührenpflicht vorliegt und erteilt den entsprechenden Gebührenbescheid.
An wen muss ich mich wenden?
Untere Wasserbehörde des Landkreises
Zuständige Stelle
Untere Wasserbehörde des Landkreises
Voraussetzungen
Wasserrechtliche Erlaubnis zur Entnahme von Grundwasser oder aus Oberflächengewässern
Welche Unterlagen werden benötigt?
Nachweis der entnommenen Wassermengen sowie ausgefüllte und unterschriebene Erklärungen zur Festsetzung der Wasserentnahmegebühr
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr wird gemäß Anlage 2 des Niedersächsischen Wassergesetzes berechnet.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Erklärung ist bis zum 15. Februar des dem Veranlagungszeitraum folgenden Jahres abzugeben.
Bearbeitungsdauer
1 Monat
Rechtsgrundlage
§ 21 Niedersächsisches Wassergesetz
Rechtsbehelf
Klage beim Verwaltungsgericht Braunschweig
Anträge / Formulare
Erklärungsbögen werden zugesandt
Was sollte ich noch wissen?
Die Nichteinhaltung der Abgabefrist kann durch ein Bußgeld geahndet werden. Die Hinterziehung von Gebühren für Wasserentnahmen ist strafbar.

