Wilden Müll melden

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Frau L. KinastowskiStandort anzeigen
Amt / Bereich
16 - Geschäftsbereich Abfallwirtschaft, Wasser und Umweltschutz16.1 - Untere Abfallbehörde › 16.11 - Illegale Abfallablagerung
Landkreis Helmstedt, Kreishaus 8
Charlotte-von-Veltheim-Weg 5
38350 Helmstedt
Telefon: +49 5351 121-2518
E-Mail:

Allgemeine Informationen

Leider wird unsere Umwelt immer wieder als "wilde Müllkippe" missbraucht.

Als "wilden Müll" bezeichnet man illegale Ablagerungen von Abfällen in der freien Landschaft.

Diese Müllablagerungen werden heutzutage überall aufgefunden, auf und an der Straße, im Wald oder auf dem Feld.

"Weggeworfen" wird dabei alles, was nicht mehr benötigt wird: Hausmüll, Gartenabfälle (Baum-, Strauch- und Rasenschnitt), Renovierungsabfälle, Sperrmüll, Altreifen, Kühlschränke, Batterien und vieles mehr.

Dabei können viele dieser Abfälle ohne Mühe einer ordnungsgemäßen Entsorgung zugeführt werden, zum Teil sogar ohne separate Gebühr.

Auch werden immer häufiger gefährliche Abfälle, im allgemeinen Sprachgebrauch Sondermüll, illegal abgelagert.

Dazu gehören z. B. Asbest, Asbestzementabfälle, wassergefährdende Flüssigkeiten, Altöl, teerölimprägnierte Lichtmasten und Bahnschwellen.

Die illegale Beseitigung solcher Abfälle stellt grundsätzlich einen Verstoß gegen das Abfallrecht dar.

Verfahrensablauf

„Wilden Müll“ melden Sie bitte der unteren Abfallbehörde Ihres Wohnortes. Diese kümmert sich um die Entsorgung.

Liegen Hinweise auf einen Verursacher vor, wird von der Unteren Abfallbehörde neben einem abfallrechtlichen Verfahren auch ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Bei gefährlichen Abfällen ermitteln die Strafverfolgungsbehörden.

An wen muss ich mich wenden?

Wenn Sie „wilden Müll“ melden möchten, wenden Sie sich an Ihre Abfallbehörde.
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. Die Meldung kann auch bei der Polizei erfolgen.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. Die Meldung kann auch bei der Polizei erfolgen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden eine Karte zu der Ortslage und eine Bildaufnahmen des Abfalls benötigt.

Anträge / Formulare

Beschreibung des Fundortes

gegebenenfalls Fotos des Fundortes