Leider wird unsere Umwelt immer wieder als "wilde Müllkippe" missbraucht.
Als "wilden Müll" bezeichnet man illegale Ablagerungen von Abfällen in der freien Landschaft.
Diese Müllablagerungen werden heutzutage überall aufgefunden, auf und an der Straße, im Wald oder auf dem Feld.
"Weggeworfen" wird dabei alles, was nicht mehr benötigt wird: Hausmüll, Gartenabfälle (Baum-, Strauch- und Rasenschnitt), Renovierungsabfälle, Sperrmüll, Altreifen, Kühlschränke, Batterien und vieles mehr.
Dabei können viele dieser Abfälle ohne Mühe einer ordnungsgemäßen Entsorgung zugeführt werden, zum Teil sogar ohne separate Gebühr.
Auch werden immer häufiger gefährliche Abfälle, im allgemeinen Sprachgebrauch Sondermüll, illegal abgelagert.
Dazu gehören z. B. Asbest, Asbestzementabfälle, wassergefährdende Flüssigkeiten, Altöl, teerölimprägnierte Lichtmasten und Bahnschwellen.
Die illegale Beseitigung solcher Abfälle stellt grundsätzlich einen Verstoß gegen das Abfallrecht dar.

