Verhaltensmaßnahmen im Falle eines Wildunfalls.
Wildunfall melden
| Herr J. Eberl | |
| Amt / Bereich 32 - Geschäftsbereich Ordnung und Verkehr › 32.1 - Allgemeines Ordnungsrecht › 32.13 - Jagd / Waffen / Gewerbe (Leitung) Landkreis Helmstedt, Kreishaus 1 Südertor 6 38350 Helmstedt Telefon: +49 5351 121-1108 | |
Allgemeine Informationen
Liegt verunfalltes Wild, unabhängig ob lebend oder bereits verendet, auf der Fahrbahn, ist die Unfallstelle möglichst durch ein Warndreieck und/oder Warnblinklicht abzusichern, um den nachfolgenden Verkehr zu schützen und weitere Unfälle zu vermeiden.
Verendetes Wild sollte nur dann von der Fahrbahn geschafft werden, wenn dies ohne Gefährdung der eigenen Person möglich ist.
Wenn das angefahrene Tier noch flüchtet, ist dem nicht nachzugehen, sondern nur die Unfallstelle und die Fluchtrichtung zu markieren.
Halten Sie sich bitte möglichst weit vom verletzten Tier auf, denn mit zunehmender Nähe zum verletzten Tier erhöht sich dessen Stresssituation. Außerdem besteht die Gefahr, dass das Tier zu fliehen versucht und erneut auf die Straße läuft oder dass Sie gefährdet werden.
Wer als Führerin oder Führer eines Fahrzeuges Wild angefahren oder überfahren hat, ist verpflichtet, dies der aneignungsberechtigten Person oder in Ortsgemeinden der Ortsbürgermeisterin oder dem Ortsbürgermeister oder der Gemeindeverwaltung oder der nächsten Polizei- oder Forstdienststelle unverzüglich anzuzeigen.
Die Tötung eines verletzten Tieres darf nur durch eine berechtigte und fachkundige Person (zum Beispiel den Jagdausübungsberechtigten) durchgeführt werden. Eine tierärztliche Behandlung scheidet in der Regel aus.
Verfahrensablauf
Anruf bei der Leitstelle der Feuerwehr oder bei jeder Polizeidienststelle
An wen muss ich mich wenden?
Leitstelle der Feuerwehr oder Polizei
Der Leitstelle der Feuerwehr oder Polizei liegen Karten vor, aus denen der zu verständigende Jagdausübungsberechtigte hervorgeht.
Polizei und Forstdienststellen oder die Ortspolizeibehörde kennen i. d. R. die Personen, die örtlich zuständig sind.
Zuständige Stelle
Leitstelle der Feuerwehr oder Polizei
Der Leitstelle der Feuerwehr oder Polizei liegen Karten vor, aus denen der zu verständigende Jagdausübungsberechtigte hervorgeht.
Polizei und Forstdienststellen oder die Ortspolizeibehörde kennen i. d. R. die Personen, die örtlich zuständig sind.
Voraussetzungen
Unfall mit Beteiligung von Wild
Welche Unterlagen werden benötigt?
Nicht vorhanden
Welche Gebühren fallen an?
Nicht angegeen
Welche Fristen muss ich beachten?
Nicht vorhanden
Bearbeitungsdauer
Die Meldungen werden sofort von der kontaktierten zuständigen Dienst- oder Leitstelle bearbeitet
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Es besteht kein Rechtsbehelf.
Anträge / Formulare
Nicht vorhanden
Was sollte ich noch wissen?
Je nach Situation des Einzelfalles übernimmt für Teil- oder Vollkaskoversicherte die Versicherung den Schaden am Fahrzeug. Voraussetzung ist, dass der Wildunfall nachgewiesen ist. Hierzu stellen die Personen oder Stellen die über den Unfall informiert werden müssen entsprechende Bescheinigungen aus.
Hinweis zur Vermeidung von Wildunfällen:
Es besteht eine erhöhte Unfallgefahr
- morgens und abends
- im Juli / August zur Brunft des Rehwildes,
- im Übergangsbereich Feld/Wald.

