Wildursprungsschein / Probenbegleitschein

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Frau J. WernerStandort anzeigen
Amt / Bereich
39 - Geschäftsbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz39.1 - Verwaltung und Tierschutz39.11 - Verwaltung
Landkreis Helmstedt, Kreishaus 8
Charlotte-von-Veltheim-Weg 5
38350 Helmstedt
Telefon: +49 5351 121-2592
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Frau L. KaczmarekStandort anzeigen
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39 - Geschäftsbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz39.1 - Verwaltung und Tierschutz39.11 - Verwaltung
Landkreis Helmstedt, Kreishaus 8
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Allgemeine Informationen

Nach dem Erlegen eines Wildschweins oder eines Dachses muss eine Probe entnommen und auf Trichinenlarven untersucht werden.

Verfahrensablauf

Nach der Abgabe der Trichinenprobe und des ausgefüllten Probenbegleitscheins zur Untersuchung auf Trichinenlarven, wird die Probe jeweils am  Montag- und am Freitag untersucht.

An wen muss ich mich wenden?

An den Geschäftsbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz.

Zuständige Stelle

Die Zuständige Stelle ist der Landkreis Helmstedt, Geschäftsbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz.

Voraussetzungen

Es sind mind. 60 g Probenmaterial zu entnehmen, vorzugsweise Vorderlaufmuskulatur oder Zwerchfell. Die Proben müssen in einem auslaufsicheren, fest verschließbaren Probenbeutel (z.B. Gefrierbeutel) verpackt werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Probenbegleitschein zur Untersuchung auf Trichinenlarven.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen 10,50 € pro abgegeben Probe an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Trichinenproben müssen innerhalb einer Frist von 7 Tagen ab der Erlegung amtlich untersucht sein. Bei Fragen wenden Sie sich bitte rechtzeitig an das Veterinäramt.

Anträge / Formulare

Probenbegleitschein zur Untersuchung auf Trichinenlarven.

Was sollte ich noch wissen?

Probenbegleitscheine, Wildursprungsscheine, Wildursprungsmarken, Probenröhrchen erhalten Sie beim Geschäftsbereich Veterinärwesen.