Wildursprungsschein / Probenbegleitschein

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39 - Geschäftsbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz39.1 - Verwaltung und Tierschutz39.11 - Verwaltung
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Teaser

Wenn Sie Jägerin oder Jäger sind und Wildschweine und Dachse erlegen, müssen Sie die Tiere vor dem Verzehr auf Trichinen amtlich untersuchen lassen. Trichinen sind kleine Fadenwürmer, die sich als Parasiten in der Muskulatur von Säugetieren einnisten können. Besonders Wildschweine und Dachse können Träger sein.

Der Verzehr von trichinenbelastetem Wildfleisch kann schwere Erkrankungen beim Menschen verursachen. Durch eine Untersuchung wird die Sicherheit für Verbraucherinnen und Verbraucher gewährleistet. Erst nach erfolgter Untersuchung und negativem Ergebnis dürfen Sie das Wildfleisch als Lebensmittel verwenden oder es an andere abgeben.

Wenn Sie das erlegte Wild an einen Betrieb des Einzelhandels oder an einen Jäger abgeben, geht die Verpflichtung zur Anmeldung zur Untersuchung auf Trichinen auf diese über. Sollten Sie vor oder nach dem Erlegen des Wildes Merkmale festgestellt haben, die das Fleisch des Tieres als bedenklich zum Verzehr für Menschen erscheinen lassen, müssen Sie diese Information an die abnehmende Person weitergeben.

Wenn die Probe von den Behörden untersucht wurde, übermittelt die Behörde im Gegenzug das Ergebnis der Untersuchung an Sie weiter. Alternativ können Sie nach Vereinbarung mit der zuständigen Behörde davon ausgehen, dass keine Trichinen gefunden wurden, wenn Sie bis zu einem festgelegten Zeitpunkt keine Meldung erhalten haben.

Allgemeine Informationen

Wenn Sie Jägerin oder Jäger sind und Wildschweine und Dachse erlegen, müssen Sie die Tiere vor dem Verzehr oder vor der Abgabe an Andere amtlich auf Trichinen untersuchen lassen. Trichinen sind kleine Fadenwürmer, die sich als Parasiten in der Muskulatur von Säugetieren einnisten können. Besonders Wildschweine und Dachse können Träger sein.

Der Verzehr von trichinenbelastetem Wildfleisch kann schwere Erkrankungen beim Menschen verursachen. Durch eine Untersuchung wird die Sicherheit für Verbraucherinnen und Verbraucher gewährleistet.

Nach erfolgter Untersuchung und negativem Ergebnis dürfen Sie das Wildfleisch als Lebensmittel verwenden beziehungsweise es an andere abgeben.

Sie können die Fleischprobe zur Trichinenuntersuchung auch selbst entnehmen. Dafür benötigen Sie eine Erlaubnis zur Probeentnahme. Diese können Sie bei der zuständigen Behörde Ihres Wohnortes durch:

  • den Beleg der erforderlichen Kenntnisse (Schulungsnachweis oder ähnliches),
  • Vorlage Ihres gültigen Jahresjagdscheines und
  • Vorlage Ihrer erforderlichen Zuverlässigkeit

beantragen.

Verfahrensablauf

Jägerin oder Jäger erlegt Tier und markiert den Tierkörper mit einer Wildmarke

Jägerin oder Jäger entnimmt Probe und bereitet diese für Abgabe vor (Verpackung und Kennzeichnung)

Jägerin oder Jäger übermittelt Daten in Papierform oder digital an die Behörde und stellt die Probe zur amtlichen Untersuchung zur Verfügung

Behörde prüft Datensatz und Probe

Behörde untersucht Probe

Behörde teilt das Ergebnis der Untersuchung mit

(Alternativ: Behörde teilt vorab mit, bis zu welchem Zeitpunkt Sie sich meldet, wenn die Proben nicht negativ sind)

An wen muss ich mich wenden?

Die Proben sind zusammen mit dem Wildursprungsschein bei der für Ihren Wohnsitz oder den Erlegungsort zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörde abzugeben.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Lebensmittelüberwachungsbehörde Ihres Wohnortes.

Voraussetzungen

Es sind mind. 60 g Probenmaterial zu entnehmen, vorzugsweise Vorderlaufmuskulatur oder Zwerchfell. Die Proben müssen in einem auslaufsicheren, fest verschließbaren Probenbeutel (z.B. Gefrierbeutel) verpackt werden. Auf dem Beutel sollten sowohl der Name als auch die Wildursprungsnummer erkennbar sein.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Antrag

Wildmarke

Beauftragung zur Trichinenprobeentnahme

Welche Gebühren fallen an?
  • :29,00 EUR
    GOVV VI.2.6.1

Die Kosten für die amtliche Trichinenuntersuchung richten sich nach den jeweiligen Landesgebührenregelungen.

10,50 € je Probe

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Untersuchung der Proben erfolgt jeweils am Dienstag, sofern die Probe am Montag, bis 12:00 Uhr abgegeben worden ist. Eine weitere Untersuchung erfolgt am Samstag, sofern die Probe am Freitag bis 11:30 Uhr abgegeben wird.

Bearbeitungsdauer

Die Untersuchungsstellen bieten feste Untersuchungstage an. Wenn die Probe rechtzeitig im Labor ist, wird sie innerhalb eines Tages untersucht.

Rechtsgrundlage

§ 4 Absatz 2 und Absatz 3 Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung (Tier-LMHV)

§ 6 Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung (Tier-LMÜV)

Anträge / Formulare

Probenbegleitschein zur Untersuchung auf Trichinenlarven.

Was sollte ich noch wissen?

Die Proben sollten möglichst frisch im Labor abgegeben werden und können solange auslaufsicher bei Kühlschanktemperatur gelagert werden. Es ist ausreichend Probenmaterial (mind. 50g) einzuschicken. Der Tierkörper muss über die Wildmarke solange zu zuordnen sein, bis das negative Untersuchungsergebnis vorliegt. Neben dem Fleisch dürfen auch nicht die Nebenprodukte (Organe, Fleischabschnitte) vor dem Vorliegen des Ergebnisses verwendet werden. Dies gilt auch für die Verfütterung an den Jagdhund, da auch dieser an Trichinellose erkranken kann. Eine Abgabe per Einwurf in den Briefkasten ist unzulässig. Entsprechende Proben werden entsorgt.

Unterstützende Institutionen

Informationen zum nationalen Referenzlabor für Trichinen auf der Seite des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR)

(https://www.bfr.bund.de/ueber-uns/einrichtungen-am-bfr/referenzlaboratorien/nrl-trichinella/)