Wohngeld Änderung

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Frau C. BeckerStandort anzeigen
Amt / Bereich
50 - Geschäftsbereich Soziales50.2 - Finanzen und sonstige Leistungen50.24 - Wohngeld / BAföG (Leitung)
Landkreis Helmstedt, Kreishaus 7
Conringstraße 27 - 30
38350 Helmstedt
Telefon: +49 5351 121-2450
E-Mail:

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Sie können im laufenden Wohngeldbezug einen neuen Antrag auf höheres Wohngeld stellen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Allgemeine Informationen

Sie können im laufenden Wohngeldbezug einen neuen Antrag auf höheres Wohngeld als Zuschuss zu Ihren Wohnkosten stellen, wenn

  • sich Ihr Gesamteinkommen verringert hat,

  • sich die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder erhöht hat oder

  • sich Ihre Miete oder Belastung bei Wohneigentum erhöht hat.

Diese Veränderungen können, aber müssen nicht zwangsläufig zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.

Den Antrag auf ein erhöhtes Wohngeld müssen Sie bei Ihrer örtlich zuständigen Wohngeldbehörde stellen. Dabei werden die Voraussetzungen für diesen Anspruch geprüft.

Die Erhöhung des Wohngeldes erfolgt ab dem Zeitpunkt der Antragstellung. Eine rückwirkende Erhöhung des Wohngeldes ist im Regelfall nicht möglich.

Verfahrensablauf

Ein höheres Wohngeld erhalten Sie nur auf einen Erhöhungsantrag.

An wen muss ich mich wenden?

Zuständig ist die Wohngeldbehörde an Ihrem Wohnort.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Wohngeldbehörde an Ihrem Wohnort.

Voraussetzungen

Voraussetzungen für eine Erhöhung des Wohngeldes sind:

  • die Verringerung des Einkommens um mehr als 15 %,

  • die Erhöhung der Zahl der Haushaltsmitglieder,

  • die Erhöhung der Miete oder der Belastung bei Wohneigentum um mehr als 15 %.

Diese  Veränderungen können, müssen aber nicht zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.

Einzelheiten erfragen Sie bitte in Ihrer örtlich zuständigen Wohngeldbehörde.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Ihrem Antrag auf Wohngeld müssen Sie folgende  Unterlagen beifügen:

  • Einkommensnachweise (Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid etc.),

Mietvertrag oder Unterlagen über die Kosten des von Ihnen genutzten Wohneigentums, wenn Sie dessen Eigentümer sind.

Welche Gebühren fallen an?
  • :

keine

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Antrag sollte spätestens am letzten Tag des Monats gestellt werden, ab dem höheres Wohngeld berücksichtigt werden soll.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung dauert in der Regel einige Wochen.

Rechtsbehelf
  • Klage beim Verwaltungsgericht
Was sollte ich noch wissen?

Haben sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände verbessert bzw. verändert, kann es auch zu einer Verringerung des Wohngeldes kommen. Sie sind deshalb verpflichtet, alle Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen können, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen.