Wohnungsbau Förderung

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Frau C. SiemannStandort anzeigen
Amt / Bereich
63 - Geschäftsbereich Bauaufsicht, Denkmal- und Immissionsschutz63.2 - Verwaltungsabteilung63.21 - Baulasten, Wohnungsbauförderung, WEG
Landkreis Helmstedt, Kreishaus 16
Johannesstraße 6 - 7
38350 Helmstedt
Telefon: +49 5351 121-2206
E-Mail:

Allgemeine Informationen

Staatlich geförderter Wohnungsbau dient dazu, Haushalte bei der Versorgung mit angemessenem Wohnraum zu unterstützen. Die Ziele der Wohnraumförderung sind nach dem Niedersächsischen Wohnraumfördergesetz (NWoFG) die Mietwohnraumförderung, die Eigentumsförderung und die Modernisierungsförderung.

Folgende Förderungsmöglichkeiten können für Sie in Betracht kommen:

  • Förderung von allgemeinem Mietwohnraum
  • Förderung von Mietwohnraum für ältere Menschen und Menschen mit Behinderung
  • Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum