Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder II ist eine Bevollmächtigung nicht möglich. Die eingetragene Halterin/der eingetragene Halter muss persönlich bei der zuständigen Stelle vorsprechen, um die eidesstattliche Erklärung abzugeben.
Zulassungsbescheinigung Meldung - wegen Verlust
| Frau N. Georg | |
| Amt / Bereich KFZ-Zulassungsangelegenheiten Landkreis Helmstedt, Kreishaus 6 Südstr. 10 38350 Helmstedt Telefon: +49 5351 121-1398 E-Mail: strassenverkehr@landkreis-helmstedt.de | |

