Zusatzleistungen Bewilligung in Härtefällen

zuklappen
50.24 - Wohngeld / BAföG
50 - Geschäftsbereich SozialesConringstraße 27 - 30
38350 Helmstedt
Telefon: +49 5351 121-2450
Telefon: +49 5351 121-2322
Telefax: +49 5351 121-2601
E-Mail: E-Mail: E-Mail:

Allgemeine Sprechzeiten:

Montag
09:00 - 12:00
Dienstag
geschlossen
Mittwoch
09:00 - 12:00 | 14:00 - 15:30
Donnerstag
geschlossen
Freitag
09:00 - 12:00

sowie nach telefonischer Vereinbarung


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja

Bitte nutzen Sie die Möglichkeit zur Terminvereinbarung. Damit können Kontakte weiterhin reduziert und unnötige Wartezeiten vermieden werden.

Allgemeine Informationen

Sie erhalten Ausbildungsförderung (BAföG) in Höhe der gesetzlich festgelegten Pauschalen. Darüber hinausgehende Bedarfe erhalten Sie nur in Ausnahmefällen.

Wenn Sie in einem Internat untergebracht sind, können Sie für die Unterkunftskosten Zusatzleistungen beantragen.

Zuständige Stelle

Ämter für Ausbildungsförderung der Landkreise und kreisfreien Städte

Voraussetzungen
  • Sie haben einen Anspruch auf BAföG
  • Sie sind in einem Internat untergebracht
  • Eine alternative Unterbringung ist nicht möglich
  • Sie sind finanziell nicht in der Lage, die Unterkunftskosten selbst zu zahlen
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Antrag
  • Nachweise zur Unterkunft
Welche Gebühren fallen an?

Keine.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie sollten den Antrag spätestens in dem Monat stellen, in dem Ihre Ausbildung beginnt.