Sie können einmalige Zuschüsse für wichtige persönliche Anlässe oder Urlaubs- und Ferienreisen für Ihr Pflegekind beantragen.
Zuschüsse für wichtige und notwendige Zusatzausgaben für Pflegekinder beantragen
| Frau D. Bruns | |
| Amt / Bereich 51 - Geschäftsbereich Jugend › › 51.12 - Leistungsgewährung Landkreis Helmstedt, Kreishaus 13-3 Batteriewall 11 38350 Helmstedt Telefon: +49 5351 121-1364 | |
| Frau B. Müller | |
| Amt / Bereich 51 - Geschäftsbereich Jugend › › 51.12 - Leistungsgewährung Landkreis Helmstedt, Kreishaus 13-3 Batteriewall 11 38350 Helmstedt Telefon: +49 5351 121-1329 | |
An wen muss ich mich wenden?
Zuständiges Jugendamt oder zuständiger Pflegekinderdienst
Zuständige Stelle
Zuständiges Jugendamt oder zuständiger Pflegekinderdienst
Voraussetzungen
- Sie sind als betreuende Person vom Jugendamt anerkannt.
-
Sie haben einmalige Kosten, die nicht bereits über die laufenden Pflegegeldleistungen abgedeckt werden, für:
- die Erstausstattung der Pflegestelle,
- wichtige persönliche Anlässe,
- Urlaubs- und Ferienreisen.
Bestehendes Pflegeverhältnis der Vollzeitpflege
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Klagemöglichkeit und Klagefrist entnehmen Sie bitte dem Bescheid.

