Zuschüsse für wichtige und notwendige Zusatzausgaben für Pflegekinder beantragen

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Frau D. BrunsStandort anzeigen
Amt / Bereich
51 - Geschäftsbereich Jugend › › 51.12 - Leistungsgewährung
Landkreis Helmstedt, Kreishaus 13-3
Batteriewall 11
38350 Helmstedt
Telefon: +49 5351 121-1364
Frau B. MüllerStandort anzeigen
Amt / Bereich
51 - Geschäftsbereich Jugend › › 51.12 - Leistungsgewährung
Landkreis Helmstedt, Kreishaus 13-3
Batteriewall 11
38350 Helmstedt
Telefon: +49 5351 121-1329

Teaser

Sie können einmalige Zuschüsse für wichtige persönliche Anlässe oder Urlaubs- und Ferienreisen für Ihr Pflegekind beantragen.

An wen muss ich mich wenden?

Zuständiges Jugendamt oder zuständiger Pflegekinderdienst

Zuständige Stelle

Zuständiges Jugendamt oder zuständiger Pflegekinderdienst

Voraussetzungen
  • Sie sind als betreuende Person vom Jugendamt anerkannt.
  • Sie haben einmalige Kosten, die nicht bereits über die laufenden Pflegegeldleistungen abgedeckt werden, für:
    • die Erstausstattung der Pflegestelle,
    • wichtige persönliche Anlässe,
    • Urlaubs- und Ferienreisen.

Bestehendes Pflegeverhältnis der Vollzeitpflege

Rechtsbehelf

Klagemöglichkeit und Klagefrist entnehmen Sie bitte dem Bescheid.