Jugendhilfeausschuss

Das Gremium hat 2 Mitglieder.
NameZugehörigkeitFunktionArt der Mitarbeit
Kantenwein, PetraMitglied mit beratender Stimme (§ 4 Abs. 1 AG-KJHG in Verbindung mit § 3 Ziff. 2 der Satzung für das Jugendamt des Landkreises Helmstedt) - ohne Stimmrecht - in der Funktion als Geschäftsbereichsleitung JugendMitglied 
Hartmann, T.Mitglied mit beratender Stimme (§ 4 Abs. 1 AG-KJHG in Verbindung mit § 3 Ziff. 2 der Satzung für das Jugendamt des Landkreises Helmstedt) - ohne Stimmrecht - Eine Person als Vertretung der Interessen von körperlich, geistig oder seelisch eingeschränktenberatendes Mitglied