Jugendhilfeausschuss
Das Gremium hat 2 Mitglieder.
| Name | Zugehörigkeit | Funktion | Art der Mitarbeit |
|---|---|---|---|
| Kantenwein, Petra | Mitglied mit beratender Stimme (§ 4 Abs. 1 AG-KJHG in Verbindung mit § 3 Ziff. 2 der Satzung für das Jugendamt des Landkreises Helmstedt) - ohne Stimmrecht - in der Funktion als Geschäftsbereichsleitung Jugend | Mitglied | |
| Hartmann, T. | Mitglied mit beratender Stimme (§ 4 Abs. 1 AG-KJHG in Verbindung mit § 3 Ziff. 2 der Satzung für das Jugendamt des Landkreises Helmstedt) - ohne Stimmrecht - Eine Person als Vertretung der Interessen von körperlich, geistig oder seelisch eingeschränkten | beratendes Mitglied |
