Erlöse aus dem Altpapierverkauf fallen absehbar aufgrund schwieriger Marktlage zudem deutlich geringer aus als in den Vorjahren.
Im Vergleich zu den Gebühren der letzten Jahre stellt sich dies ab 01.01.2024 für den Bereich der Haushalte (Grund-, Gewichts-, Leerungs- und Behältertauschgebühr) wie folgt dar:
Die Gebühr für die Blitzsperrmüllabfuhr in Höhe von 65,00 Euro
pro 5m³ konnte beibehalten werden, die „normale“ Sperrmüllabfuhr
bleibt weiterhin gebührenfrei.
Hinweis: Sperrmüll kann pro Haushalt maximal 2-mal pro Kalenderjahr abgefahren werden.
Die Gebühr für die Zusatzoption „Biotonne Plus“ beträgt unverändert 20,00 Euro pro Kalenderjahr. Hinzu kommt ggf. eine Gebühr von 10,00 Euro für die Ausstellung einer Ersatzvignette.
Die Kosten für Kleinanlieferungen (kofferraumübliche Menge bis 600 l und bis 400 kg) von Abfällen aus Haushaltungen, die nicht über die Hausmüll- und Sperrmüllsammlung entsorgt werden können, betragen weiterhin 15,00 Euro.
Die Einzelpreise für Anlieferungen im Kompostwerk bleiben stabil und können der Abfallgebührensatzung des Landkreises Helmstedt in der jeweils gültigen Fassung entnommen werden.


