Aufgrund der weiterhin zu verzeichnenden Preissteigerungen in allen Bereichen, der Erhöhung der CO2 Steuer im Jahr 2025, welche insbesondere die Müllverbrennungsanlage betrifft, und der stetig sinkenden Altpapiererlöse ist der Landkreis Helmstedt auch für das Jahr 2025 zu einer Anpassung der Abfallentsorgungsgebühren gezwungen.
Im Vergleich zu den Gebühren der letzten Jahre stellt sich dies ab 01.01.2025 für den Bereich der Haushalte (Grund-, Gewichts-, Leerungs- und Behältertauschgebühr) wie folgt dar:
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Gebührenart |
2018 / 2019 |
2020 |
2021 / 2023 |
2024 |
2025 |
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Grundgebühr pro 120/240 l Restabfallbehälter |
94,80 |
96,00 |
99,00 |
105,00 |
111,00 |
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Grundgebühr pro 1.100 l Restabfallbehälter |
189,60 |
192,00 |
198,00 |
210,00 |
222,00 |
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Leerungsgebühr |
10,00 |
10,00 |
10,00 |
10,00 |
10,00 |
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Gewichtsgebühr je kg Restabfall |
0,21 |
0,22 |
0,24 |
0,26 |
0,27 |
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Gewichtsgebühr je kg Bioabfall |
0,18 |
0,19 |
0,19 |
0,21 |
0,23 |
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Behältertauschgebühr |
30,00 |
30,00 |
30,00 |
30,00 |
30,00 |
Die Gebühr für die Blitzsperrmüllabfuhr in Höhe von 65,00 Euro pro 5m³ konnte beibehalten werden, die „normale“ Sperrmüllabfuhr bleibt weiterhin gebührenfrei.
Hinweis: Sperrmüll kann pro Haushalt maximal 2-mal pro Kalenderjahr abgefahren werden.
Die Gebühr für die Zusatzoption „Biotonne Plus“ beträgt unverändert 20,00 Euro pro Kalenderjahr. Hinzu kommt ggf. eine Gebühr von 10,00 Euro für die Ausstellung einer Ersatzvignette.
Die Kosten für Kleinanlieferungen (kofferraumübliche Menge bis 600 l und bis 400 kg) von Abfällen aus Haushaltungen, die nicht über die Hausmüll- und Sperrmüllsammlung entsorgt werden können, betragen aufgrund einer unvermeidbaren Erhöhung zukünftig 20,00 Euro.
Die Einzelpreise für Anlieferungen im Kompostwerk bleiben stabil und können der Abfallgebührensatzung des Landkreises Helmstedt in der jeweils gültigen Fassung entnommen werden.

