Das Ziel der Reform ist es, die Vermittlung in Arbeit noch stärker in den Mittelpunkt zu stellen und Rechte sowie Pflichten klarer zu regeln.
Das Wichtigste zuerst: Sie müssen jetzt nicht von sich aus aktiv werden. Wenn Sie bereits Leistungen beziehen, läuft Ihre Auszahlung ganz normal weiter.
Die wichtigsten Änderungen ab dem 1. Juli 2026 im Überblick:
Neuer Name – Gleicher Regelsatz:
Die finanzielle Unterstützung heißt künftig Grundsicherungsgeld. Die Höhe Ihres monatlichen Regelsatzes ändert sich durch die Reform vorerst nicht.
Vorrang für die Arbeitsaufnahme:
Die schnelle Integration in den Arbeitsmarkt hat künftig wieder Vorrang. Wenn eine direkte Vermittlung in Arbeit möglich ist, wird diese zuerst angestrebt. Individuelle Weiterbildungen und Qualifizierungen bleiben weiterhin möglich, werden aber enger
mit den Vermittlungschancen verzahnt.
Verschärfte Mitwirkungspflichten und Termintreue:
Eine verlässliche Zusammenarbeit ist entscheidend. Wenn Termine ohne wichtigen Grund versäumt oder zumutbare Arbeitsangebote abgelehnt werden, greifen künftig schneller und verbindlicher finanzielle Leistungsminderungen.
Schutz für Familien und gesundheitlich Eingeschränkte:
Bei eventuellen Leistungskürzungen bleiben die Leistungsansprüche von Kindern in der Bedarfsgemeinschaft ausdrücklich unberührt. Zudem gibt es gestärkte Schutzmechanismen für Menschen mit psychischen oder gesundheitlichen Einschränkungen.
Änderungen bei Wohnkosten und Vermögen:
Die bisherige einjährige Karenzzeit für Vermögen entfällt. Das Schonvermögen wird stattdessen von Beginn an geprüft und richtet sich künftig gestaffelt nach dem Lebensalter. Auch die Kosten für Unterkunft und Heizung werden früher auf ihre Angemessenheit geprüft und in der Anfangsphase gedeckelt.
Was bedeutet das für Sie?
Wenn Sie zuverlässig mit uns zusammenarbeiten und Ihre Termine wahrnehmen, ändert sich für Sie im Alltag fast nichts. Wir unterstützen Sie weiterhin intensiv und partnerschaftlich auf Ihrem Weg in den Beruf.
Unsere Bitte an Sie:
Achten Sie darauf, dass Ihre Erreichbarkeit sichergestellt ist. Teilen Sie uns Veränderungen (z. B. eine neue Telefonnummer, E-Mail-Adresse oder einen Umzug) immer sofort mit. Nutzen Sie hierfür gerne schnell und unkompliziert unser Online-Portal
jobcenter.digital oder die Jobcenter-App.
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