Nur knapp fünf Jahre dauerte es von der ersten Projektskizze bis zum Bau des Sportcampus. Insgesamt rund 5,7 Millionen Euro investiert der Landkreis Helmstedt, auch dank und mit Hilfe von Fördermitteln in Höhe von rund 2,7 Millionen Euro aus dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport Jugend und Kultur“.
Die neu beplante Freifläche der Schule beträgt ca. 20.000m² und wird je zur Hälfte als Schulhof und als Sportplatz genutzt. Auf dem Gelände werden nun verschiedene Aufenthalts- und Spielbereiche entstehen. Neben neuen Entwässerungsanlagen wird außerdem unter anderem eine 100m Laufbahn und eine 300m Rundbahn mit Kunststoffbelag erstellt, ein Kunstrasenspielfeld (73m x 48m, ausreichend für Jugendfussball), ein kombiniertes Beachvolleyball- und Beachsoccerfeld, Spielgeräte und eine Weitsprung-, Kugelstoß und Hochsprunganlage. Die vorhandene Tribüne wird erneuert, hinzu kommen Sitz- und Ruhebereiche.
Zum offiziellen 1. Spatenstich sagte Landrat Gerhard Radeck:
„Wir freuen uns sehr, dass dieses tolle Projekt jetzt begonnen und umgesetzt werden kann. Der Sportcampus wird eine moderne Einrichtung für den Schul- und Vereinssport, die wir in dieser Form so bisher nicht haben im Landkreis, und die unser schulisches aber auch das Freizeitangebot bereichern wird.“
Die groben Bauarbeiten sollen bis Ende des Jahres abgeschlossen sein, wenn die Witterung mitspielt. Anschließend werden noch Pflanz- und Gartenbauarbeiten erforderlich sein.
Über das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“
Das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ (SJK) unterstützt Städte und Gemeinden deutschlandweit beim Erhalt ihrer sozialen Infrastruktur. Es wurde erstmals im Jahr 2015 aufgelegt. Bis 2021 hat der Bund insgesamt 1,54 Mrd. Euro zur Verfügung gestellt. Rund 900 Projekte wurden für eine Förderung ausgewählt, gut 750 Projekte davon betreffen Sportstätten. Im Fokus stehen das soziale Miteinander und der Klimaschutz. Gefördert werden investive Maßnahmen – Sanierungen und in Ausnahmefällen auch Ersatzneubauten – mit besonderer regionaler und überregionaler Bedeutung sowie sehr hoher Qualität im Hinblick auf ihre energetischen Wirkungen und Anpassungsleistungen an den Klimawandel. Die Projekte sind außerdem von beachtlicher Bedeutung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die soziale Integration in der Kommune.
Seit 2022 wird das Programm aus dem Klima- und Transformationsfonds finanziert und mit einem deutlicheren Fokus auf die energetische Sanierung der zu fördernden Einrichtungen fortgeführt.
Über das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) wurde mit Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 8. Dezember 2021 errichtet. Dazu wurden die Zuständigkeiten für Bauwesen, Bauwirtschaft und Bundesbauten, für Stadtentwicklung, Stadtentwicklungsprogramme und Wohnen sowie für Raumordnung, Regionalpolitik und Landesplanung aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern und für Heimat übertragen. Das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ (SJK) fällt seit der Neugründung des BMWSB in dessen Zuständigkeit.

