Das MI hat daraufhin den der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts empfohlen, ihre Dienstgebäude ebenfalls halbmast zu beflaggen.
Daher wird hiermit für Dienstag, den 24. Februar 2026, die Trauerbeflaggung (halbmast) unserer öffentlichen Dienstgebäude angeordnet.
Hinweis:
Aktuelle und regelmäßige Beflaggungsanordnungen findet man unter dem Link https://www.stk.niedersachsen.de/live/live.php?navigation_id=1131&_psmand=6 (Beflaggungskalender).

