Auch im Landkreis Helmstedt ist der Wolf inzwischen heimisch geworden – zur Freude vieler Naturschützer, jedoch mit wachsender Sorge unter den Nutztierhaltern. Immer wieder kommt es zu Wolfsrissen, bei denen Schafe, Rinder oder Pferde zu Schaden kommen. Herdenschutz wird daher zu einem zentralen Thema – nicht nur zum Schutz der Tiere, sondern auch zur Sicherung der Akzeptanz für den Wolf in der Kulturlandschaft.
Herdenschutzmaßnahmen: Was schützt vor dem Wolf?
Um Nutztiere effektiv vor Übergriffen durch Wölfe zu schützen, gibt es inzwischen eine Reihe bewährter Maßnahmen. An erster Stelle steht der Einsatz von elektrifizierten Zäunen. Sie sollten eine Mindesthöhe von 90 bis 120 Zentimetern haben, über genügend Spannung verfügen und möglichst lückenlos aufgebaut sein. Besonders bei Weidehaltung von Schafen, Ziegen und Kälbern ist dies eine grundlegende Voraussetzung für einen funktionierenden Herdenschutz.
Herdenschutzhunde ergänzen den Zaun: Sie leben dauerhaft bei der Herde, sind wachsam und schrecken potenzielle Angreifer – auch Wölfe – ab. Die Haltung solcher Hunde ist allerdings mit einem gewissen Aufwand verbunden, der Erfahrung und Engagement seitens der Tierhalter voraussetzt.
Für größere Tiere wie Pferde oder Rinder sind zusätzliche Maßnahmen auch an den fest installierten Zäunen und bis zu einer Höhe von 140 cm notwendig. Auch kann nächtliches Einstallen oder aber eine stabile Gruppenzusammenstellung von Pferden oder Rindern mit mehr als 10 Tieren vor Wölfen schützen, insbesondere in besonders betroffenen Gebieten.
Diese Maßnahmen sind essenziell, da sie nicht nur akute Risse verhindern, sondern auch dazu beitragen, Wölfe gar nicht erst an Nutztiere als Beute zu gewöhnen – ein entscheidender Schritt, um langfristige Konflikte zu vermeiden.
Rechtliche Lage: Wolfsentnahme im Landkreis Helmstedt
Trotz aller Vorsorge kam es im Landkreis Helmstedt zuletzt wiederholt zu Wolfsübergriffen, vor allem in schlecht oder gar nicht geschützten Herden. In Reaktion darauf hat der Landkreis eine Allgemeinverfügung zur sogenannten "Wolfsentnahme" erlassen. Diese erlaubt es unter bestimmten Voraussetzungen, einzelne Wölfe zu entnehmen – also zu töten –, wenn sie nachweislich wiederholt geschützte Nutztiere gerissen haben.
Die rechtliche Grundlage dafür bietet das Bundesnaturschutzgesetz, das Eingriffe in den Schutzstatus des Wolfes erlaubt, wenn „erheblicher wirtschaftlicher Schaden“ droht und keine anderen zumutbaren Maßnahmen zur Abwehr mehr greifen. Die Entnahme ist jedoch stets das letzte Mittel und wird nur nach Einzelfallprüfung und unter strengen Auflagen durchgeführt.
Parallel dazu fordert der Landkreis die Nutztierhalter zum Herdenschutz auf – mit dem Ziel, präventive Maßnahmen zu stärken und Wolfsrisse möglichst zu vermeiden.
Herausforderungen: Zwischen Praxis und Akzeptanz
Für viele Tierhalter stellen Herdenschutzmaßnahmen jedoch eine große Herausforderung dar. Die Anschaffung und Wartung von Elektrozäunen oder die Haltung von Herdenschutzhunden verursachen erhebliche Kosten und sind oft mit zusätzlichem Arbeitsaufwand verbunden. Vor allem kleinere Betriebe oder Hobbyhalter stoßen hier schnell an ihre Grenzen.
Auch auf Akzeptanzebene gibt es Hürden: Nicht jeder möchte Herdenschutzhunde halten, einige Flächen sind schwer einzuzäunen, und nicht überall ist der technische Herdenschutz problemlos umsetzbar.
Die Lösung liegt in einem gemeinsamen Ansatz: Behörden, Landwirtschaft und Naturschutzorganisationen müssen eng zusammenarbeiten, um praktikable Lösungen zu entwickeln, Unterstützung bereitzustellen und Fördermittel gezielt einzusetzen. Der Schutz der Nutztiere darf dabei genauso ernst genommen werden wie der Schutz des Wolfes.
Ausblick: Perspektiven für besseren Herdenschutz
Bund und Länder haben verschiedene Förderprogramme aufgelegt, um die Anschaffung von Herdenschutzzäunen und -hunden zu bezuschussen. In Niedersachsen stehen Tierhaltern u. a. Mittel aus dem Programm „Herdenschutz Wolf“ zur Verfügung. Auch Beratungsangebote werden kontinuierlich erweitert.
Zukünftig soll die Forschung zu Herdenschutzinnovationen weiter vorangetrieben werden – etwa zu automatisierten Warnsystemen oder GPS-Überwachung von Herden. Gleichzeitig wird auf Bundes- und EU-Ebene diskutiert, wie der Schutzstatus des Wolfes angepasst werden kann, um regionalen Besonderheiten besser Rechnung zu tragen.
Fazit: Koexistenz braucht Schutz und Kooperation
Der Wolf ist zurück – und mit ihm die Verantwortung, einen Ausgleich zwischen Artenschutz und Nutztierhaltung zu finden. Herdenschutz ist dabei das zentrale Instrument, um Konflikte zu vermeiden und Akzeptanz zu sichern. Nur durch vorausschauende Prävention, verlässliche Unterstützung und gegenseitigen Dialog kann ein langfristiges Miteinander gelingen – zum Wohl von Mensch und Tier.
Alle Informationen zu Anforderungen an den Herdenschutz sowie die Antragsunterlagen und eine Ausfüllhilfe finden Sie auf der Internetseite der Landwirtschaftskammer Niedersachsen.
Antworten auf praktische Fragen zur wolfssicheren Ausführung von Weidezäunen gibt die kostenlose Broschüre „Sichere Weidezäune“ der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.
Für Rückfragen steht die Untere Naturschutzbehörde beim Landkreis Helmstedt unter naturschutzbehoerde@landkreis-helmstedt.de gerne zur Verfügung.

