Führerscheinumtausch: Frist verlängert

Alle zwischen 1953 und 1958 geborenen Inhaberinnen und Inhaber einer Fahrerlaubnis, deren Führerschein vor 1999 ausgestellt wurde, hätten bis spätestens Anfang 2022 ihren alten „Lappen“ gegen einen neuen, fälschungssicheren Kartenführerschein umtauschen sollen. Keine Sorge. Wer das vergessen hat, muss zurzeit noch kein Verwarnungsgeld befürchten. Allerdings wurde die Umtauschpflicht coronabedingt nur bis zum 19.07.2022 verlängert.

Meldung vom 21.06.2022