Als eine der zahlreichen Maßnahmen werden im Landkreis Helmstedt in den Jahren 2026 und 2027 sogenannte Grünland-Biotopkartierungen durchgeführt. Das heißt, es werden Biotope und ihre zugehörigen Pflanzenarten auf ausgewählten Grünlandflächen zahlenmäßig erfasst sowie die Schutzwürdigkeit der Flächen ermittelt.
Diese Kartierungen finden jeweils von April bis Oktober im gesamten Landkreis statt.
Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt im Auftrag des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), Aufgabenbereich Biotopschutz.
Im Rahmen dieser Erhebungen ist es den kartierenden Fachkräften als Beauftragte des NLWKN erlaubt, Grundstücke außerhalb von Wohngebäuden und Betriebsräumen sowie des unmittelbar angrenzenden befriedeten Besitztums zu betreten (§ 39 NNatSchG). Das Betreten der Grünlandflächen wird auch auf der Website des NLWKN angekündigt
(Link siehe unten).
Bei Fragen dazu können sich Interessierte an den NLWKN wenden.
Grünland-Biotopkartierung im Rahmen des Niedersächsischen Weges
Grünland-Biotopkartierung im Rahmen des Niedersächsischen Weges
Politik, Landwirtschaft und Umweltverbände haben ein Maßnahmenpaket beschlossen, um mehr Natur-, Arten- und Gewässerschutz zu entwickeln – den sogenannten Niedersächsischen Weg.
| 16.3 - Untere Naturschutzbehörde | |
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Meldung vom 20.02.2026

