Um einen rechtssicheren Vollzug zu gewährleisten, wird die Allgemeinverfügung strenge Einschränkungen beinhalten. So darf der benannte Wolf erst dann entnommen werden, wenn er nach Inkrafttreten der Allgemeinverfügung Weidetiere unter Überwindung von zumutbarem Herdenschutz gerissen hat. Auch dürfen für die Aufzucht der Welpen erforderliche Elterntiere bis zum Ablauf des 30. Juni 2025 nicht getötet werden.
Seit dem Jahr 2000 ist der Wolf in Deutschland wieder ansässig. Dies ist ein großer Erfolg für den Naturschutz, bedeutet aber auch große Probleme für die Weidetierhalter. Im Jahr 2011 wurde das erste Wolfsterritorium in Niedersachsen nachgewiesen. Die meisten neuen Territorien in Niedersachsen werden durch Wölfe gegründet, welche aus Rudeln in anderen Bundesländern stammen, daher gibt es in Niedersachsen eine überdurchschnittliche Wachstumsrate bei den nachgewiesenen Wolfsterritorien.
Mit der stetig wachsenden Anzahl an Territorien sind verstärkt auch Risse von Weidetieren im Landkreis Helmstedt, der Stadt Wolfsburg und dem Landkreis Wolfenbüttel festzustellen.
Der Wolf ist eine streng geschützte Art, ihm darf damit grundsätzlich nicht nachgestellt werden. Die für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Behörden können im Einzelfall Ausnahmen zulassen zur Abwendung ernster land-, forst-, fischerei- oder wasserwirtschaftlicher oder sonstiger ernster wirtschaftlicher Schäden. Derlei Schäden sind unzweifelhaft bereits eingetreten. Eine ausnahmsweise Tötung darf aber nur zugelassen werden, wenn zumutbare Alternativen nicht gegeben sind und sich der Erhaltungszustand der Populationen einer Art nicht verschlechtert.
In Deutschland ist angesichts der Populationsdynamik davon auszugehen, dass eine Entnahme eines Einzeltieres oder weniger Tiere eines Rudels nicht zu einer Verschlechterung des Erhaltungszustands führt. Trotzdem sind zur Vermeidung von Rissereignissen zumutbare Alternativen zur Tötung unbedingt anzuwenden. Erst wenn diese überwunden werden, können Entnahmemaßnahmen greifen.
Der Landkreis Helmstedt empfiehlt daher den Weidetierhalten eindringlich, entsprechende Präventionsmaßnahmen in Form einer vorsorglichen Beschaffung von wolfsabweisenden Schutzzäunen und Herdenschutzhunden umgehend durchzuführen.
In der Regel werden Maßnahmen zum Herdenschutz für die durch Wölfe besonders gefährdeten Nutztierarten Schafe, Ziegen und Gatterwild auch gefördert.
Alle Informationen zu Anforderungen an den Herdenschutz sowie die Antragsunterlagen und eine Ausfüllhilfe finden Sie auf der Internetseite der Landwirtschaftskammer Niedersachsen oder über www.landkreis-helmstedt.de/richtlinie-wolf .
Antworten auf praktische Fragen zur wolfssicheren Ausführung von Weidezäunen gibt die kostenlose Broschüre „Sichere Weidezäune“ der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (Link: www.landkreis-helmstedt.de/wolfsschutzzaun).
Für Rückfragen steht die Untere Naturschutzbehörde beim Landkreis Helmstedt unter naturschutzbehoerde@landkreis-helmstedt.de gerne zur Verfügung.

