Das Thema lautet: „Aufgabenkreis – Gesundheitssorge für ehrenamtliche Betreuer, Bevollmächtigte und im Ehegattennotvertretungsgesetz“
Der Aufgabenbereich der Gesundheitssorge gehört sowohl bei Betreuenden als auch bei Bevollmächtigten vielfach zu den häufigsten Tätigkeiten. Seit der Einführung des Ehegattennotvertretungsrechts dürfen auch Ehegatten hier tätig werden.
Was bedeutet es aber in der Praxis?
Wer muss wann über eine Behandlung, Operation oder Therapie aufgeklärt werden?
Wer muss dann zustimmen?
Wer ist verantwortlich für die Behandlung?
Wer ist verantwortlich für die Krankenversicherung?
Der Vortrag gibt einen Überblick zu den gesetzlichen Grundlagen, wer durch wen und wie aufzuklären ist. Auch soll an Fallbeispielen geschaut werden, wann eine Genehmigung vom Betreuungsgericht erforderlich ist.
Es wird um Anmeldung per Fax an 03949 / 51 343 29 oder per E-Mail an passler@bvoc.de gebeten.
Informationsveranstaltung zur Gesundheitssorge
Informationsveranstaltung zur Gesundheitssorge
für ehrenamtliche Betreuer, Bevollmächtigte und im Ehegattennotvertretungsgesetz
Der Betreuungsverein Oschersleben lädt zur kostenfreien Info-Veranstaltung am Donnerstag, 14.11.2024, von 13:45 - 15:45 Uhr im Helmstedter Luthersaal (Batteriewall 11) ein.
| 53.2 - Betreuungsstelle | |
| Conringstraße 27 - 30 38350 Helmstedt Telefon: +49 5351 121-1461 Telefax: +49 5351 121-2390 E-Mail: betreuungsstelle@landkreis-helmstedt.de | Allgemeine Sprechzeiten: Montag 09:00 - 12:00 Mittwoch 09:00 - 12:00 | 14:00 - 15:30 Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung. |
Meldung vom 05.11.2024

