Gefördert werden Projekte und Maßnahmen in den Bereichen Musik, Theater/Laienspiel, Tanz, Museumsarbeit, Literatur, Bildende/ darstellende Kunst und Neue Medien, kulturelle (Weiter-) Bildung und Kulturvermittlung, Erwachsenenbildung, Heimatpflege und Pflege von Kulturerbe sowie sparten- und generations-übergreifende Projekte bzw. hybride Projektformen, die die Vielfalt des Kulturlebens in der Region erhalten und diese weiterentwickeln. Ferner werden Anschaffungen von Gebrauchs-gegenständen gefördert, wenn diese nachweislich der Förderung, der Mitgliederausbildung oder sogar dem Erhalt des Zuwendungsempfängers dienen.
Die als Fehlbedarf gewährte Zuwendung beträgt 33% der förderfähigen Ausgaben. Maximal jedoch 3.500,00 € pro Antragsteller*in im Jahr. Mit dem Projekt/der Maßnahme darf vor Antragstellung noch nicht begonnen worden sein, und es sind mindestens 25% Eigenmittel als Deckung der Gesamtkosten nachzuweisen.
Der schriftliche, formelle Antrag ist bis zum 30. September des laufenden Kalenderjahres für das Folgejahr bei der Kulturabteilung des Landkreises Helmstedt einzureichen. Hierzu können Sie auch gerne den Online-Service des Landkreises Helmstedt nutzen. Die vollständige Richtlinie und sämtliche Unterlagen sind unter "Fördermittelrichtlinie Kultur" in der Rubrik Kultur & Freizeit einzusehen und auch herunterzuladen.

