Jugendschöffen und ihre Aufgaben:
Jugendschöffen nehmen im Jugendstrafverfahren eine wichtige Rolle ein. Sie arbeiten mit den Richtern kollegial zusammen. Die Jugendschöffen sind ehrenamtliche Richter und haben das gleiche Stimmrecht wie die hauptamtlichen Richter.
Im Jugendstrafrecht nehmen die sozialen und pädagogischen Aspekte einen hohen Stellenwert ein, weshalb hier verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten vorhanden sind. So können an Stelle von Jugendstrafen unter anderem auch soziale Trainingskurse oder das Ableisten von Sozialstunden angeordnet werden.
Durch diese Gestaltungsspielräume ist hier besonders das Mitwirken von Jugendschöffen gefragt, die Lebens- und Berufserfahrungen haben, nach dem gesunden Menschenverstand handeln sowie die nötige Urteilsberatung und Urteilsfindung besitzen.
Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die
- im Landkreis Helmstedt wohnen
- am 01.01.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen sowie die deutsche Sprache ausreichend beherrschen
- für die Ausübung des Amtes gesundheitlich geeignet sind
- nicht wegen einer strafbaren Handlung zu mehr als sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt sind bzw. gegen sie kein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann
- über besondere Erfahrung in der Jugenderziehung verfügen
Haben wir Ihr Interesse an der Tätigkeit als Jugendschöffe geweckt?
Dann bewerben Sie sich bitte bei Ihrer Kommune (Stadt, Gemeinde, Samtgemeinde) vor Ort. Beachten Sie bitte hier die jeweiligen Bewerbungsfristen.
Folgende Daten werden von Ihnen benötigt:
- Familienname, Geburtsname, Vorname
- Geburtsdatum, Geburtsort
- Wohnanschrift
- Familienstand
- Beruf
- Ausgeübte Tätigkeit
Wir danken Ihnen für Ihr Interesse.

