Das Verkaufsverbot gilt auch für Automaten, die keinen ausreichenden technischen Schutz vor minderjährigen Käufern bieten. Rechtsgrundlage für die Gefahrenabwehrverordnung ist das Niedersächsisches Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (NPOG). Danach sind Verordnungen zur Abwehr auch abstrakter Gefahren möglich.
Lachgas wird seit geraumer Zeit von Jugendlichen als Partydroge mißbraucht. In jüngster Vergangenheit gab es einen Fall im Nachbarlandkreis Gifhorn, wo Lachgas in Automaten in direkter Nähe einer Schule vertrieben wurde. Auch ein Kiosk in Schöningen warb in sozialen Medien mit dem Verkauf.
Als Rauschmittel wird das bisher frei verkäufliche Lachgas immer häufiger auch von Jugendlichen genutzt wegen mitunter euphorischer Wirkung, Entspannung von Muskeln und traumartigen Halluzinationen.
Laut Einschätzung von Amtsarzt Dr. Jörg Lamberg gehen vom Konsum des Narkosemittels erhebliche gesundheitliche Gefahren aus. Sie reichen von Erstickungsgefahr über Blutdruckabfall bis hin zum Kreislaufstillstand und schweren Lähmungen.
"Deshalb greifen wir hier vor allem präventiv ein zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, bevor etwas Schlimmes passiert. Das ist schließlich auch Sinn und Aufgabe der Gefahrenabwehr. Als Landkreis können wir nur für unser Kreisgebiet Regelungen erlassen. Und ein komplettes Verkaufsverbot wäre ein gravierender Grundrechtseingriff, hier in die Gewerbefreiheit. Deshalb haben wir eine Abwägung vorgenommen und ein Verbot des Verkaufs an Minderjährige im Rahmen der Gefahrenabwehr gewählt. Dieses Verbot ist zunächst bis Ende 2027 befristet und hinfällig, sobald der Gesetzgeber darüber hinaus gehende gesetzliche Regelungen erlässt." so der Erste Kreisrat Torsten Wendt.
Die Verordnung wurde im Amtsblatt veröffentlicht und tritt damit am 14. Juni 2024 in Kraft.
Lachgas: Verkauf an Minderjährige verboten!
Lachgas: Verkauf an Minderjährige verboten!
Der Kreistag hat in seiner Sitzung am Mittwoch, 12. Juni 2024 eine entsprechende Vorlage der Kreisverwaltung einstimmig beschlossen. Danach ist im Landkreis Helmstedt ab sofort der Verkauf von Lachgas an Minderjährige verboten.
| Kreistag Vorlage Lachgas (168 kB) | |
| Amtsblatt 25 vom 13.06.2024 (185 kB) |
Meldung vom 13.06.2024

