Landkreis erlässt Allgemeinverfügung zur Wolfsentnahme

Mit Veröffentlichung im Amtsblatt am Mittwoch, 28. Mai 2025 tritt die Allgemeinverfügung des Landkreises Helmstedt zur Wolfsentnahme in Kraft. Da strenge Bedingungen für die Entnahme definiert wurden, ist ein Vollzug erst ab Anfang Juli möglich. Die Verfügung gilt zunächst bis 31.12.2025.

Meldung vom 28.05.2025Letzte Aktualisierung: 17.06.2025