Im Zuge der jüngsten Schulausfälle aufgrund des Winterwetters ist es einigen bereits aufgefallen: Zuletzt wurde die Warnapp BIWAPP nicht mehr genutzt, um die Schulausfälle anzukündigen.
Das hat mehrere Gründe, so Kreissprecher Sebastian Dettmer:
„Wir haben ausgewertet, wie oft wir diesen Kanal wirklich genutzt haben und dabei festgestellt: So gut wie gar nicht. Auch die Nutzerzahlen sind vergleichsweise gering. Allein mit unserem WhatsApp-Kanal erreichen wir direkt deutlich mehr, nämlich mehr als 4000 Menschen. Und diese Meldungen werden über WhatsApp und andere Dienste in der Regel auch mehrfach weitergeleitet und das kostenlos, im Gegensatz zu BIWAPP, wofür jährlich ein vierstelliger Betrag fällig wird.“
Natürlich werden auch künftig alle wichtigen Meldungen zu Schulausfällen oder Krisenlagen breit kommuniziert: Am schnellsten geht es über den WhatsApp-Kanal des Landkreises (zu finden über: www.landkreis-helmstedt.de/whatsapp). Wer unabhängig von dem Messengerdienst sein möchte, wird weiterhin alle wichtigen Meldungen zeitnah auf der Homepage des Landkreises und in besonderen Lagen über Rundfunk und Zeitungen bekommen.
Die Schulen werden außerdem immer als erste direkt informiert und können über die schulinternen Meldesysteme auch die Schülerinnen und Schüler schnell erreichen.
Großschadensereignisse oder Katastrophenlagen werden seitens des Landeswarnsystems wie gewohnt über alle bekannten Warnapps (NINA, Katwarn, BIWAPP) gemeldet.
Landkreis-Meldungen nicht mehr über BIWAPP
Landkreis-Meldungen nicht mehr über BIWAPP
Landkreis informiert auf vielen anderen Kanälen
Die Warnapp BIWAPP wird vom Landkreis Helmstedt ab sofort nicht mehr als eigener Kommunikationskanal genutzt.
| Herr S. Dettmer | |
| PressesprecherAmt / Bereich A - Referat Assistenz, Strategie und Kommunikation › A1 - Öffentlichkeitsarbeit / Datenschutz / Haushalt Landkreis Helmstedt, Kreishaus 1 Südertor 6 38350 Helmstedt Telefon: +49 5351 121-1135 Mobil: +49 160 4648149 Telefax: +49 5351 121-1616 E-Mail: pressestelle@landkreis-helmstedt.de | |
Meldung vom 02.02.2026

