Ansteckende Krankheiten können über Lebensmittel auf andere Menschen übertragen werden. Personen, die Lebensmittel herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen, sind verpflichtet max. 3 Monate vor Tätigkeitsbeginn an einer Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) teilzunehmen. In der Belehrung erfahren Sie, wie die Übertragung von Infektionskrankheiten minimiert werden kann, wie Symptome erkannt werden können und wann eine Tätigkeit aufgrund einer Infektionskrankheit nicht weiter ausgeübt werden darf. Sie erhalten eine Bescheinigung über die Teilnahme an der Belehrung, die der Arbeitgeber vor einem Tätigkeitsantritt benötigt.
Die Belehrung können Sie im Landkreis Helmstedt ab sofort über unsere Homepage: www.landkreis-helmstedt.de ganz einfach online absolvieren. Sie finden sie auf der Startseite unter Online-Services, sowie in der Dienstleistung: Infektionsschutzbelehrung inklusive Bescheinigung beantragen
Durch diesen Online-Service können Sie den Zeitpunkt Ihrer Belehrung frei wählen und die Inhalte in Ihrem eigenen Tempo bearbeiten. Die durchschnittliche Dauer beträgt ca. 30 Minuten.
Die Gebühr für die Belehrung beträgt 28,30 Euro und muss direkt nach der Belehrung per giropay oder PayPal bezahlt werden. Die Bescheinigung wird Ihnen anschließend postalisch zugesandt.

