Dessen Ziel ist es, im Sinne des Tierschutzes aus der Anbindehaltung von Rindern auszusteigen.
Der Niedersächsische Landkreistag hatte sich zwar im Vorfeld gegen die Vorgehensweise des Niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums ausgesprochen und für eine bundesweit einheitliche Regelung geworben. Das Landwirtschaftsministerium hat nun jedoch den Landkreis Helmstedt und andere Landkreise konkret angewiesen, den Erlass in Form einer Allgemeinverfügung umzusetzen.
Mit Inkrafttreten der Allgemeinverfügung ist die ganzjährige Anbindehaltung von Rindern innerhalb von 18 Monaten zu beenden. Für die kombinierte Anbindehaltung, bei der die Tiere ganzjährig für mindestens zwei Stunden Zugang zu einem Auslauf, Laufhof oder einer Weide haben, gilt eine Frist von bis zu fünf Jahren. Auch für die Beendigung der saisonalen Anbindehaltung (täglicher Weidegang von mehr als zwei Stunden im Zeitraum Mai bis Oktober) und der Anbindehaltung von männlichen Mastrindern haben Halterinnen und Halter bis zu fünf Jahre Zeit. Weitere Fristen gelten bei geplanten Umbaumaßnahmen und sind der Allgemeinverfügung zu entnehmen.
Die Allgemeinverfügung finden Sie ab Mittwoch, 01. Juli unter Bekanntmachungen / Allgemeinverfügungen auf der Landkreis-Homepage (www.landkreis-helmstedt.de/Bekanntmachungen).
Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf der Internetseite des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

