Im Jahr 2009 hat die Bundesrepublik die UN-Behindertenrechtskonvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen verabschiedet.
Sie beinhaltet, dass Menschen mit Behinderungen die gleichen Rechte und Chancen haben sollen wie alle anderen – z. B. in Bildung, Arbeit, Wohnen und Freizeit. Die Konvention verpflichtet Staaten dazu, Benachteiligung zu verbieten und aktiv dagegen vorzugehen.
Ein zentrales Ziel ist die volle gesellschaftliche Teilhabe – also dass Menschen mit Behinderungen überall mitmachen können (z. B. Schule, Beruf, Politik).
Die Umsetzung soll auf allen staatlichen Ebenen erfolgen: vom Bund über die Bundesländer bis zu den Kommunen. Hier werden unter anderem Aktionspläne Inklusion erarbeitet, in denen konkrete Maßnahmen zur Umsetzung beschrieben werden.
Auf lokaler Ebene finden dazu alle fünf Jahre Inklusionskonferenzen statt, die nächste im Landkreis Helmstedt am 27. April 2026 im Kloster St. Ludgerus. (Anmeldung unter: www.landkreis-helmstedt.de/Inklusionskonferenz oder siehe unten).
Das Land Niedersachsen startet parallel eine Umfrage zur Lebenssituation von betroffenen Menschen. „Ich würde mich freuen, wenn Menschen mit einer Behinderung Fragen über Ihre Lebens- und Pflegesituation beantworten, die Umfrage dauert nur wenige Minuten“, sagt der Vorsitzende des Beirates für Menschen mit Behinderungen im Landkreis Helmstedt, Thomas Hartmann.
Die Umfrage zur Lebenssituation von Menschen mit Beeinträchtigungen erreichen Sie über: https://www.landkreis-helmstedt.de/UmLeMeBe (Link siehe unten).

