Mit steigenden Temperaturen - meist ab Anfang März - beginnen die Krötenwanderungen. Um die Tiere zu schützen, betreuen ehrenamtlich Helfende Krötzenzäune am Rand viel befahrener Straßen und leeren mehrmals täglich die Eimer mit den Tieren, die sich dort sammeln.
Der Zeitrahmen der einschränkenden Maßnahmen ist witterungsabhängig und daher nicht mit genauen Daten anzugeben. Der Beginn der verkehrsbeschränkenden Maßnahmen wird zwischen Anfang und Ende März liegen, die entsprechende Anordnung ist bis Ende April befristet.
Die Vollsperrungen werden jeweils von 18:00 bis 07:00 Uhr gelten, aber nur in den Nächten, in denen Krötenwanderungen zu erwarten sind (witterungsbedingt). Von Vollsperrungen betroffen wären dann
die Kreisstraße 38 zwischen Flechtorf und Lehre,
die Kreisstraße 59 zwischen Lehre und Essehof
und die Kreisstraße 59 zwischen Essehof und Schandelah.
Desweiteren werden wie in den vergangenen Jahren teilweise sogenannte Geschwindigkeitstrichter (80 km/h – 60 km/h – 40 km/h). eingerichtet, unter anderem zwischen Helmstedt und dem Brunnental, Tekenberg, sowie an der K35 (Groß Brunsrode) und der K31 zwischen Jerxheim und Watenstedt.
Die Geschwindigkeitsbegrenzungen sind außer zum Schutz der Helfenden auch deshalb nötig, weil laut wissenschaftlichen Erkenntnissen auch der Strömungsdruck schnell vorbei fahrender Fahrzeuge die Amphibien töten kann.
Es werden alle Verkehrsteilnehmenden um entsprechende Rücksicht und Verständnis gebeten, die Geschwindigkeitsbegrenzungen werden stichprobenartig kontrolliert.

