Diese Entscheidung teilte das Verwaltungsgericht Braunschweig heute in einer Presseerklärung mit. Die Antragsteller können gegen den Beschluss Beschwerde beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg einlegen.
Landrat Gerhard Radeck äußert sich dazu wie folgt:
„Wir fühlen uns durch das Gericht in unserer Auffassung bestätigt. Nach unserer Kenntnis ist es das erste Mal in Niedersachsen, dass eine solche Allgemeinverfügung zur Entnahme eines Wolfs vor Gericht Bestand hat. Wir werden jetzt, sobald alle Bedingungen entsprechend der Entscheidung des Gerichts erfüllt sind, sofort entsprechende Maßnahmen zur Entnahme des betreffenden Wolfes einleiten.“

