Anlagenregister 42. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
Die Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider (42. BImSchV) begegnet Risiken aus erhöhten Legionellenkonzentrationen in Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern. Ziel der Verordnung ist der Schutz vor der Freisetzung von Legionellen. Diese Bakterien können die potentiell tödlich verlaufende Legionellen-Pneumonie auslösen.
Von der Verordnung betroffen sind Anlagen, in denen Wasser verrieselt, versprüht oder anderweitig in Kontakt mit der Luft gebracht wird. Bei diesen Prozessen kann legionellenhaltiges Aerosol in die Umwelt gelangen. Zur Vermeidung von Infektionskrankheiten durch Legionellen ist ein hygienegerechter Betrieb der betroffenen Anlagen und insbesondere die Überwachung der mikrobiologischen Beschaffenheit des Wassers (z.B. Legionellenkonzentration) von großer Bedeutung.
Weitere Informationen entnehmen sie dem Flyer der Niedersächsischen Gewerbeaufsicht.
Für Bestands- und Neuanlagen besteht eine Anzeigepflicht. Betreiber müssen die von der Verordnung betroffenen Anlagen unter https://www.kavka.bund.de registrieren. Dies dient unter anderem dazu, ein Kataster der Anlagen zu erstellen. So wird verhindert, dass im Fall eines Legionellenausbruchs zunächst ermittelt werden muss, wo sich Anlagen befinden, die möglicherweise Legionellen verbreiten. Diese Ermittlungen haben bei vergangenen Legionellenausbrüchen viel Zeit gekostet. KaVKA dient ferner der Kommunikation von Betreibern mit Behörden: Betreiber sollen über KaVKA ihre Meldungen über Maßnahmenwertüberschreitungen (§ 10) an die zuständige Behörde leiten und dort die Gutachten zur Überprüfung der Anlagen (§ 14) hochladen.
Das Online-Portal KaVKA ist bei der Erfüllung der Berichtspflichten verbindlich zu nutzen. Dies wird über die Allgemeinverfügung nach § 17 der 42. BImSchV (Niedersächsisches Ministerialblatt Nr. 28 vom 22.08.2018) geregelt.
| Herr D. Scholkmann | |
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