Digitales Bauantragsverfahren
Der Geschäftsbereich Bauaufsicht, Denkmal- und Immissionsschutz bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihren Bauantrag einfach und komfortabel online zu stellen und im digitalen transparenten Baugenehmigungsverfahren abzuwickeln. Dafür wird das digitale Bauantragsverfahren über den einen Online-Dienst abgewickelt welcher nach dem Prinzip „Einer für Alle (EfA)“ im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes vom Land Mecklenburg-Vorpommern entwickelt wurde.
Digitale Verfahrensarten:
Die Niedersächsische Bauordnung (NBauO) in der derzeit geltenden Fassung sieht eine digitale Antragstellung für folgende Antragsarten vor:
- Anzeigen eines beabsichtigten Abbruchs oder einer beabsichtigten Beseitigung einer baulichen Anlage (§ 60 Abs. 3 Satz 1),
- Mitteilungen über eine sonstige genehmigungsfreie Baumaßnahme (§ 62 Abs. 3 Satz 1),
- Anträge auf Zulassung einer Abweichung (§ 66 Abs. 2 Satz 1),
- Anträge auf Erteilung einer Ausnahme oder Befreiung (§ 66 Abs. 6),
- Anträge auf Erteilung einer Baugenehmigung (§ 67 Abs. 1),
- Anträge auf Erteilung einer Teilbaugenehmigung (§ 70 Abs. 3 Satz 1),
- einer Teilbaugenehmigung oder eines Bauvorbescheids (§ 71 Abs. 1 Satz 3, auch in Verbindung mit § 73 Abs. 2 Satz 2),
- Bauvoranfragen (§ 73 Abs. 1) und
- Anträge auf Erteilung einer Typengenehmigung (§ 73a Abs. 1)
Ihre Voraussetzungen:
- Internetanschluss
- E-Mail-Adresse
- BundID oder MUK
Ihre Vorteile:
- Verfahrensbeschleunigung durch Wegfall der Transportzeiten,
- Einreichen digitaler Pläne ohne Druck-und Portokosten,
- Kurzfristiges Nachreichen geänderter Unterlagen,
- Digitale Genehmigung und Pläne zur medienbruchfreien Weiterbearbeitung, Verfahrenstransparenz zum aktuellen Sachstand.
Die antragstellerseitige Startseite des „EfA-Online-Dienst-Bauportals“ für den Landkreis Helmstedt ist über den untenstehenden Link zugänglich. Hier können berechtigte / bevollmächtigte Personen im Rahmen der Verfügbarkeit und unter Verwendung Ihres Nutzerkontos sowohl neue Anträge, Anfragen, Anzeigen und Mitteilungen erstellen, als auch solche Entwürfe oder bereits laufende Verfahren in dem dazugehörigen Vorgangsraum einsehen und bearbeiten, beispielsweise auch Bauvorlagen in laufenden Verfahren nachreichen oder Bescheide entgegennehmen.
| 63 - Geschäftsbereich Bauaufsicht, Denkmal- und Immissionsschutz | |
| Johannesstraße 6 - 7 38350 Helmstedt Telefon: +49 5351 121-2200 Telefax: +49 5351 121-2616 E-Mail: bauordnungsamt@landkreis-helmstedt.de | Allgemeine Sprechzeiten: Montag 09:00 - 12:00 | 14:00 - 15:30 Dienstag - Mittwoch - Donnerstag 14:00 - 15:30 Freitag - hauptsächlich nach Terminvereinbarung. |
- Antrag auf Abweichung / Ausnahme / Befreiung von baurechtlichen Vorschriften (privat)
- Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung (privat)
- Anzeige einer genehmigungsfreien Baumaßnahme (privat)
- Anzeige eines beabsichtigten Abbruchs oder einer beabsichtigten Beseitigung einer baulichen Anlage (privat)
- Bauvoranfrage (privat)

