Finanzwesen
Geschäftsbereich Finanzen: Vollstreckung
Die Abteilung Vollstreckung des Geschäftsbereiches Finanzen ist als Vollstreckungsbehörde für die zwangsweise Beitreibung von offenen Forderungen zuständig.
Dies geschieht im Innendienst z.B. durch Forderungspfändung. Hierbei sind die Lohnpfändung und Bankkontenpfändung erfolgreiche Instrumente für die zwangsweise Einziehung.
Soweit eine Forderung durch den Innendienst nicht erfolgreich beigetrieben werden kann, wird die Vollstreckung im Außendienst von kreiseigenen Vollstreckungsbeamten durchgeführt. Das Pendent hierzu sind die Gerichtsvollzieher für die Privatwirtschaft.
Nachstehend die Konten des Landkreises Helmstedt:
Nord/LB Landessparkasse Helmstedt:
IBAN: DE88 2505 0000 0005 8020 20
BIC: NOLADE2HXXX
Postbank Hannover:
IBAN: DE29 2501 0030 0062 1433 04
BIC: PBNKDEFF
Beitreibung - Zwangsvollstreckung
Sofern eine offene Forderung nicht beglichen wird und das Mahnverfahren der Kreiskasse fruchtlos verläuft, wird die Abteilung Vollstreckung des Geschäftsbereiches Finanzen als Vollstreckungsbehörde mit der zwangsweisen Einziehung der Forderungen im Verwaltungszwangsverfahren durch einen eigenen Vollstreckungsinnendienst und Vollstreckungsaußendienst betraut.
Die zwangsweise Beitreibung öffentlich-rechtlicher Forderungen und auch einiger privatrechtlicher Forderungen richtet sich nach dem Niedersächsischen Verwaltungsvollstreckungsgesetz, wobei alle beweglichen und auch unbeweglichen Güter eines Schuldners Gegenstand des Zwangsvollstreckungsverfahrens sind, sofern gesetzliche Regelungen nicht entgegenstehen.
Versteigerungen
Reinschauen lohnt sich - Landkreis Helmstedt bei der Pfandverwertung online
Ab dem 1. August 2006 versteigert der Fachbereich Finanzen als Vollstreckungsbehörde mit vielen anderen Behörden Pfandgegenstände auf den Seiten www.zoll-auktion.de, der Internetversteigerung der Bundesfinanzverwaltung. Voraussetzung für die Teilnahme an der Versteigerung ist die Registrierung als Bieter bei "www.zoll-auktion.de". Nach Ende der Auktion können die ersteigerten Sachen in der Kreiskasse Helmstedt, Südertor 6, 38350 Helmstedt, bezahlt und abgeholt werden. In Einzelfällen ist auch ein Versand möglich; die Versandkosten sind vom Ersteigerer zu tragen. Abholung bzw. Versand erfolgen ausnahmslos gegen Barzahlung bzw. Vorkasse. Gegen sogenannte “Spaßbieter“ werden rechtliche Schritte eingeleitet.
Grundsätzliches zum Versteigerungsverfahren:
- Gewährleistungsansprüche stehen dem Erwerber nicht zu.
- Keine Rücknahme des ersteigerten Artikels.
- Kein Rechtsanspruch auf den Zuschlag.
- Schecks, Postschecks oder ähnliche sind als Zahlungsmittel ausgeschlossen.
- Die Versteigerung wird eingestellt, wenn der Erlös zur Deckung der beizutreibenden Forderungen einschließlich der Kosten ausreicht.
- Bedienstete des Geschäftsbereiches Finanzen als Vollstreckungsbehörde dürfen nicht mitbieten. Auch dürfen sie andere nicht für sich bieten lassen.
Zur Zeit sind keine Versteigerungen aktiv.
Vollstreckungsbehörde beim Landkreis Helmstedt
Anschrift der Vollstreckungsbehörde beim Landkreis Helmstedt:
Geschäftsbereich Finanzen als Vollstreckungsbhörde
Südertor 6
38350 Helmstedt
Vollstreckungsbehörden der Städte und Gemeinden im Landkreis Helmstedt
Die Zuständigkeit bei der Vollstreckung von öffentlich-rechtlichen Forderungen richtet sich nach dem jeweiligen Wohnsitz des Schuldners. Örtlich zuständig ist immer die jeweilige Gemeinde.
Folgende Zuständigkeiten sind gegeben:
Stadt Helmstedt
Stadtkasse als Vollstreckungsbehörde
Markt 1
38350 Helmstedt
für das Stadtgebiet mit den Ortsteilen Barmke, Emmerstedt, Büddenstedt, Offleben und Reinsdorf.
Achtung !!
Für Kißleberfeld, Südschacht und Am Thekenberge ist die Zuständigkeit der SG Nord-Elm gegeben.
Stadt Königslutter am Elm
Stadtkasse als Vollstreckungsbehörde
Am Markt 2
38154 Königslutter
für Königslutter mit den Ortsteilen Beienrode, Boimstorf, Bornum, Glentorf, Gr. Steinum, Kl. Steimke, Lauingen, Lelm, Ochsendorf, Rhode, Rieseberg, Rotenkamp, Rottorf, Scheppau, Schickelsheim, Sunstedt und Uhry.
Stadt Schöningen
Stadtkasse als Vollstreckungsbehörde
Markt 2
38364 Schöningen
für Schöningen einschließlich der Ortsteile Esbeck und Hoiersdorf.
Gemeinde Lehre
Gemeindekasse als Vollstreckungsbehörde
Markt 10
38165 Lehre
für Lehre mit den Ortsteilen Beienrode, Essehof, Essenrode, Flechtorf, Groß-Brunsrode, Klein-Brunsrode, Lehre u. Wendhausen.
Samtgemeinde Grasleben
Samtgemeindekasse als Vollstreckungsbehörde
Bahnhofstr. 4
38368 Grasleben
für die Mitgliedsgemeinden Grasleben, Mariental, Querenhorst und Rennau mit Ahmstorf und Rottorf.
Samtgemeinde Heeseberg
Helmstedter Str. 17
38381 Jerxheim
für die Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Heeseberg: Beierstedt, Gevensleben mit Watenstedt, Ingeleben, Jerxheim, Söllingen u. Twieflingen mit Dobbeln und Wobeck
Samtgemeinde Nord-Elm
Samtgemeindekasse als Vollstreckungsbehörde
Steinweg 15
38372 Süpplingen
für die Mitgliedsgemeinden Frellstedt, Räbke, Süpplingen, Süpplingenburg, Warberg und Wolsdorf einschl. 38350 Am Thekenberg, Kißleberfeld und Südschacht.
Samtgemeinde Velpke
Samtgemeindekasse als Vollstreckungsbehörde
Grafhorster Str. 6
38458 Velpke
für die Mitgliedsgemeinden Bahrdorf mit Mackendorf, Rickensdorf u. Saalsdorf, Danndorf, Grafhorst, Groß-Twülpstedt mit Gr. Sisbeck, Kl. Sisbeck, Kl. Twülpstedt, Papenrode, Rümmer und Volksmarsdorf und Velpke mit Meinkot und Wahrstedt.
Die Kreiskasse: Zahlungsabwicklung
Die Kreiskasse Helmstedt ist für die Abwicklung der täglichen Zahlungsgeschäfte für die gesamte Kreisverwaltung zuständig. Zu den wichtigsten Aufgaben gehört die Buchung der Einzahlungen und Auszahlungen. Zum Ende des jeweiligen Haushaltsjahres wird der kassenmäßige Abschluss für das jeweilige Haushaltsjahr erstellt.
Eine weitere wesentliche Aufgabe ist die Überwachung der erwarteten Einnahmen. Bei nicht fristgerechter Zahlung wird zunächst das Mahnverfahren eröffnet.
Erfolgt trotz Mahnung keine Zahlung wird die Forderung der Abteilung Vollstreckung / Insolvenzen des Fachbereiches Finanzen zur zwangsweisen Beitreibung weitergeleitet.
Weitere Aufgaben der Kreiskasse sind z. B.:
Buchung von Ein- aus Auszahlungen für sog. durchlaufende Gelder wie etwa Mündelgelder, Unterhaltszahlungen oder auch Spenden. Dies sind Gelder, die über die Kreiskasse weiter gegeben werden.
Liquiditätsplanung der Kreisverwaltung, d.h. die rechtzeitige Bereitstellung von Liquiditätsmitteln für die Deckung der zu leistenden Ausgaben durch Überwachen der Girokonten, Zinsbeobachtung am Kreditmarkt, Rücklagenverwaltung usw.
Darüber hinaus erledigt die Kreiskasse die Kassengeschäfte für die eigene Kreisvolkshochschule, die als verbundene Sonderkasse geführt wird.
Nord/LB Landessparkasse Helmstedt:
IBAN: DE88 2505 0000 0005 8020 20
BIC: NOLADE2HXXX
Postbank Hannover:
IBAN: DE29 2501 0030 0062 1433 04
BIC: PBNKDEFF
Mahnung
Der Landkreis Helmstedt ist wie jede andere Behörde auch auf den pünktlichen Eingang seiner Geldforderungen angewiesen.
Alle Zahlungen unterliegen daher der Überwachung durch die Kreiskasse. Deren Aufgabe ist bei nicht rechtzeitiger Begleichung die Einleitung eines Mahnverfahrens. Sofern dieses nicht erfolgreich verläuft, werden die offenen Forderungen an die Abteilung Volltreckung / Insolvenzen zur zwangsweisen Einziehung weitergeleitet.
Die Mahnung verursacht Kosten, die grundsätzlich vom Zahlungspflichtigen zu tragen sind, da dieser durch die Nichtzahlung auch Anlass zum jeweiligen Verfahren gegeben hat. An Kosten können neben den Mahn- und ggf. Pfändungsgebühren auch Säumniszuschläge (SZ) entstehen, die für jeden angefangenen Monat der Säumnis erhoben werden und die 1 % der auf volle 50 Euro abgerundeten Hauptforderung betragen.
Wie kann ich zusätzliche Kosten vermeiden?
- Durch eine rechtzeitige Zahlung der Gebühren per Überweisung oder aber per Lastschrifteinzug
- Durch einen frühzeitigen Antrag auf Ratenzahlung, falls die Zahlung in einer Summe nicht möglich ist.
Insolvenzen
Im Rahmen der Insolvenzordnung ist die Abteilung Insolvenzen des Fachbereiches Finanzen die zuständige Stelle für alle Anfragen zu Forderungsaufstellungen zur Vorbereitung des außergerichtlichen Einigungsversuchs beim Verbraucherinsolvenzverfahren bzw. trifft die Entscheidung über den außergerichtlichen Einigungsversuch.
SEPA - Änderung der Zahlungssysteme zum 01.02.2014
Änderung der Zahlungssysteme zum 01.02.2014
hier: Neufassung der Mandate für den Lastschrifteinzug mittels SEPA
Sehr geehrte/r Zahlungspflichtige/r,
bis zum 31.01.2014 darf das in Deutschland weit verbreitete Lastschrifteinzugsverfahren mit der Verbindung von Konto-Nummer und Bankleitzahl noch genutzt werden. Nach diesem Stichtag wird das nationale Zahlungssystem der Einzugsermächtigung durch die SEPA-Basislastschrift abgelöst, dass durch die IBAN- und BIC-Nummern auch einen grenzüberschreitenden Einzug von Forderungen ermöglicht.
Um Ihnen auch zukünftig die einfache und bequeme Art der Zahlung durch eine Lastschrift zu ermöglichen, habe ich eine Umstellung der Mandate für den Einzug mittels SEPA-Basislastschrift bereits vorgenommen.
Bei der Verwendung der neuen SEPA-Basislastschriften ist grundsätzlich zwischen einem Mandat für den einmaligen und den wiederkehrenden Einzug einer Forderung zu unterscheiden.
Bei der einmaligen Lastschrift ermächtigen Sie den Landkreis Helmstedt zur Abbuchung einer bestimmten, einmalig zu entrichtenden Leistung, z. B. der Gebühr für Ihr Wunschkennzeichen. Wenn für diese einmal zu entrichtende Gebühr ein Einzug erfolgen soll, dann verwenden Sie bitte das Lastschrift-Mandat für den einmaligen Einzug (Einzugsermächtigung - einmalig, siehe unten).
Handelt es sich um eine mehrfach bzw. wiederkehrend zu entrichtende Zahlung, so ist zu unterscheiden zwischen der Abfallbeseitigungsgebühr oder einer sonstigen wiederkehrenden Zahlung.
Für die Abfallbeseitigungsgebühr verwenden Sie bitte das Formblatt für die Abfallbeseitigung (siehe unten).
Für alle anderen sonstigen wiederkehrenden Zahlungen verwenden Sie bitte das Formblatt sonstige wiederkehrende Zahlung (Einzugsermächtigung - allgemein, siehe unten).
Wichtiger Hinweis:
Die Übersendung des von Ihnen ausgewählten SEPA-Basislastschrift-Mandates ist ausschließlich im Original vorzunehmen. Die Verwendung eines übersandten Mandates mittels Fax oder E-Mail ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich.

