Förderung der Ansiedlung von Ärzten und Ärztinnen im Landkreis Helmstedt
Um die ärztliche Versorgung im Landkreis Helmstedt langfristig zu sichern, hat der Kreistag eine Richtlinie verabschiedet, die Ärztinnen und Ärzten eine finanzielle Unterstützung bei Neugründung, oder Übernahme einer Arztpraxis oder Gründung einer Zweigpraxis im Landkreis Helmstedt mit einer Zuwendung bis zu 30.000 € finanziell unterstützt. Antragsberechtigt sind Ärztinnen und Ärzte, die sich nach dem 01.03.2021 erstmals im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung im Landkreis Helmstedt niederlassen wollen.

