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Immissionsschutz
Um schädliche Umwelteinwirkungen auf ein Mindestmaß zu beschränken, überwacht die Immissionsschutzbehörde zum Beispiel genehmigungsbedürftige und nichtgenehmigungsbedürftige Anlagen, ordnet im Einzelfall Maßnahmen an oder verfolgt entsprechende Ordnungswidrigkeiten. Zu den Aufgaben gehören auch die Beurteilung von Bauvorhaben hinsichtlich schädlicher Umwelteinwirkungen und die Beteiligung als Träger öffentlicher Belange an Bauleit- und Raumordnungsplanungen.

Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach BImSchG Genehmigung für störfallrelevante Änderung

Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen Anzeige bei der Verwendung organischer Lösemittel in nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen

Genehmigung zur Änderung einer Anlage zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien (Repowering) beantragen
| Herr D. Scholkmann | |
| Amt / Bereich 63 - Geschäftsbereich Bauaufsicht, Denkmal- und Immissionsschutz › 63.2 - Verwaltungsabteilung › 63.26 - Immissionsschutz Landkreis Helmstedt, Kreishaus 16 Johannesstraße 6 - 7 38350 Helmstedt Telefon: +49 5351 121-1505 E-Mail: dennis.scholkmann@landkreis-helmstedt.de | |
| 63.26 - Immissionsschutz | |
| Johannesstraße 6 - 7 38350 Helmstedt Telefon: +49 5351 121-1505 Telefax: +49 5351 121-2616 E-Mail: immissionsschutz@landkreis-helmstedt.de | Hauptsächlich nach Terminvereinbarung |

