Internetbasierte Fahrzeugzulassung
Seit dem 01.01.2015 werden die verfügbaren Online-Zulassungsvorgänge Stück für Stück erweitert. Durch die neuste Weiterentwicklung bei den Online-Zulassungsvorgängen ist es Bürgern und Unternehmen nun seit dem 01.09.2023 möglich, ihr Fahrzeug online an-, ab- und umzumelden und direkt nach Abschluss des elektronischen Vorgangs zu benutzen. Denn jetzt muss der Antragsteller nicht mehr warten, bis er seine Zulassungspapiere und Plaketten für die Kennzeichen per Post geschickt bekommt, sondern kann sich einfach innerhalb von 30 Minuten nach der Anmeldung den Zulassungsbescheid und einen vorläufigen Zulassungsnachweis ausdrucken und diesen sichtlich im Auto platzieren. In den darauffolgenden Tagen werden die amtlichen Zulassungspapiere und die Plaketten per Post zugestellt. Aus diesem Grund hat der vorläufige Zulassungsnachweis eine Gültigkeit von zehn Tagen. Ein weiterer Vorteil der Online-Zulassungsvorgänge sind die niedrigeren Kosten für den Bürger im Vergleich zur Anmeldung per Behördengang. Anbei verlinkt ist ein Video des Bundesministeriums, in welchem die Thematik genauer erklärt wird.
Doch nicht nur natürliche Personen profitieren von dieser Änderung, denn jetzt ist es Unternehmen wie Autohäusern oder Automobilclubs auch möglich, Zulassungsverfahren online abzuwickeln, wodurch auch Zulassungen in hoher Zahl kein Problem darstellen. Zwecks dieser Aufgabe wurde die Großkundenschnittstelle (GKS) durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) eingeführt. Ihre Aufgaben sind die Überprüfung von Zulassungsanträgen, die von beim GKS registrierten juristischen Personen gestellt wurden, und die Weiterleitung des Anliegens an das i-Kfz-Portal, falls der Eintrag fehlerfrei sein sollte. Ist im Ausnahmefall das i-Kfz-Portal nicht erreichbar, werden die Anträge zur teilautomatisierten Bearbeitung an die zuständige Zulassungsbehörde gesendet. Diese entscheidet dann über den Einzelantrag, prüft Gebührenrückstände und die Verfügbarkeit des Kennzeichens. Anbei verlinkt ist das Online-Portal der Großkundenschnittstelle und die Webseite des Kraftfahrt-Bundesamtes (siehe unten).
Folgende Zulassungsvorgänge können Sie online durchführen:
- Neuzulassung
- Abmeldung
- Wiederzulassung
- Umschreibung mit oder ohne Halterwechsel
- Tageszulassung
- Auswahl von Elektro-, Saison- und Oldtimerkennzeichen (H)
Voraussetzungen:
- Ein Personalausweis oder elektronischer Aufenthaltstitel mit aktivierter eID-Funktion und ein Smartphone mit AusweisApp 2 oder Kartenlesegerät. Alternativ über die BundID.
- Juristische Personen benötigen Mein Unternehmenskonto mit Elster-Zertifikat
- Die Zulassungsbescheinigung muss über Sicherheitscodes verfügen. Auf der Zulassungsbescheinigung Teil I befindet sich dieser im linken Drittel der Rückseite und dort in der unteren Hälfte rechts, oberhalb der Behördenbezeichnung und der Unterschrift. Auf der Zulassungsbescheinigung Teil II befindet sich der Sicherheitscode im freien Feld unter dem Feld „Datum (I)“.
- Die Möglichkeit der Bezahlung mittels Giropay, Kreditkarte oder PayPal

