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Namensänderung
Eine öffentlich-rechtliche Namensänderung ist dafür gedacht, im Einzelfall eine Unzuträglichkeit im Alltag aufgrund eines Namens zu beseitigen.
Sie ist nur einmal im Leben möglich und auch nur dann, wenn ein besonders wichtiger Grund vorliegt.
Diese Art der Namensänderung hat Ausnahmecharakter und wird nur in seltenen Fällen genehmigt.
| 32.12 - Staatsangehörigkeitsrecht / Einbürgerung | |
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