Öffentliche Auslegungen
Entwürfe zu raumbedeutsamen Planungen sind im Rahmen der formellen Bürgerbeteiligung öffentlich auszulegen. Öffentliche Auslegungen werden amtlich über das Amtsblatt des Landkreises Helmstedt bekannt gemacht.
Entwürfe zu raumbedeutsamen Planungen sind im Rahmen der formellen Bürgerbeteiligung öffentlich auszulegen. Öffentliche Auslegungen werden amtlich über das Amtsblatt des Landkreises Helmstedt bekannt gemacht.
