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Politik
Der Landkreis ist eine so genannte Gebietskörperschaft, mit dem Recht, die überörtlichen Angelegenheiten, deren Bedeutung über das Gemeindegebiet hinausgeht, selbst zu regeln.
Die Organe des Landkreises sind der Kreistag, der Kreisausschuss und der Landrat.
Auf den folgenden Seiten finden Sie Informationen zu den Organen des Landkreises Helmstedt, den Beirat für Menschen mit Behinderungen, sowie das Kreisrecht und den Sitzungsdienst.
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