Allgemeine Informationen zum Datenschutz und Widerrufshinweise finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.
Zwecke und Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten
Das Sachgebiet Gewerbeangelegenheiten verarbeitet im Rahmen des Prostitutionsschutzgesetzes (ProstSchG) personenbezogene Daten (u.a. Name, Geburtsdatum, Adresse, Staatsangehörigkeit) von Prostituierten, von Betreibern eines Prostitutionsgewerbes sowie von solchen Personen, auf die es für die Entscheidung über die Erteilung der Erlaubnis ankommt, soweit dies für die Durchführung dieses Gesetzes, insbesondere zur Beurteilung der Zuverlässigkeit, erforderlich ist.
Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ergibt sich aus § 34 ProstSchG in Verbindung mit § 11 der Gewerbeordnung (GewO). Im Übrigen bestimmt sich die Zulässigkeit der Datenverarbeitung nach Artikel 6 Abs. 1 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Die Zuständigkeit des Landkreises Helmstedt ergibt sich aus § 1 Abs. 1 ZustVO-GuS.
Empfänger oder Kategorien der Empfänger der personenbezogenen Daten gemäß Artikel 4 Nr. 9 EU-DSGVO
Gemäß § 34 Abs. 8 ProstSchG sind die Finanzämter von dem Inhalt der Anmeldung nach § 3 ProstSchG unter zusätzlicher Mitteilung der personenbezogenen Daten nach § 4 Abs. 1 Nr. 1, 2, und 4 sowie über die erstmalige Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb eines Prostitutionsgewerbes nach § 12 ProstSchG zu unterrichten.
Darüber hinaus dürfen personenbezogene Daten nur für die Überwachung der Ausübung eines Prostitutionsgewerbes oder einer Prostitutionstätigkeit verarbeitet werden. Öffentlichen Stellen dürfen dieser Zweckbindung unterliegenden personenbezogenen Daten übermittelt werden, soweit die Kenntnis der Daten für Maßnahmen nach § 7 ProstSchG oder nach § 9 Abs. 2 ProstSchG, zur Abwehr einer konkreten Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder erheblicher Nachteile für das Gemeinwohl oder zur Erfüllung der Aufgaben nach Abschnitt 2 oder Abschnitt 5 des ProstSchG erforderlich sind.
Im Übrigen sind Übermittlungen der nach dem ProstSchG erhobenen personenbezogenen Daten zulässig, soweit die Kenntnis der Daten zur Verfolgung von Straftaten oder von Ordnungswidrigkeiten wegen eines Verstoßes gegen das ProstSchG erforderlich ist oder eine besondere Rechtsvorschrift dies vorsieht.
Speicherdauer oder Kriterien für die Festlegung der Speicherdauer
Grundsätzlich werden Ihre Daten entsprechend der Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung gelöscht, sobald sie für die Aufgabenerledigung nicht mehr notwendig sind. Darüber hinaus finden für die Berichtigung, Löschung und Sperrung von geldwäscherechtlichen Verfahren und gespeicherte Daten die einschlägigen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) entsprechend Anwendung.
Hinweise für die Rechte der Betroffenen
Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden; ist dies der Fall, so hat sie ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und auf die in Art. 15 DSGVO im einzelnen aufgeführten Informationen.
Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen unverzüglich die Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten und ggf. die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten zu verlangen (Art. 16 DSGVO).
Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass sie betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, sofern einer der in Art. 17 DSGVO im einzelnen aufgeführten Gründe zutrifft, z. B. wenn die Daten für die verfolgten Zwecke nicht mehr benötigt werden (Recht auf Löschung).
Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der in Art. 18 DSGVO aufgeführten Voraussetzungen gegeben ist, z. B. wenn die betroffene Person Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt hat, für die Dauer der Prüfung durch den Verantwortlichen.
Wenn die Verarbeitung auf einer Einwilligung beruht, hat die betroffene Person das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten Widerspruch einzulegen. Der Verantwortliche verarbeitet die personenbezogenen Daten dann nicht mehr, es sei denn, er kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen (Art. 21 DSGVO).
Jede betroffene Person hat unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, wenn die betroffene Person der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt (Art. 77 DSGVO). Die betroffene Person kann dieses Recht bei einer Aufsichtsbehörde in dem Mitgliedstaat ihres Aufenthaltsorts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes geltend machen. In Niedersachsen ist die zuständige Aufsichtsbehörde:
Die/Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Prinzenstraße 5
30159 Hannover
Telefon: 0511 1204500
Telefax: 0511 1204599
E-Mail: poststelle@lfd.niedersachsen.de