Jugendförderung wird im Sozialgesetzbuch (SGB) VIII in § 11, auch bekannt unter dem Titel „Kinder- und Jugendhilfegesetz“, als Jugendarbeit beschrieben und bietet vielfältige Angebote, die darauf abzielen, die persönliche, soziale und kulturelle Entwicklung junger Menschen zu stärken und ihnen eine aktive Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.
Die Kinder- und Jugendarbeit ist gekennzeichnet durch Freiwilligkeit und viele Ehrenamtliche sind in Vereinen, Verbänden, Initiativen und Gemeinden tätig.
Jugendförderung ist Primär-Prävention und vereint die gesellschaftlichen Anforderungen nach Integration, Inklusion, Partizipation, Kooperation, Kommunikation und Toleranz.
Unsere Aufgaben:
- Beratung in allen Fragen der Jugendarbeit
- Koordination von Jugendpflegemaßnahmen im Landkreis Helmstedt
- Organisation der Arbeitsgemeinschaft der Jugendfreizeiteinrichtungen (AG JuZe)
- Förderung freier Träger und Jugendverbände nach den Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit im Landkreis Helmstedt
- Betreuung der hauptberuflichen und ehrenamtlichen Jugendleiter und Jugendleiterinnen
- Kooperative Maßnahmen und Projekte
- Reisefreu(n)de
- Kreisentscheid Vorlesewettbewerb
Zudem erhalten Sie Anregungen und Hilfe:
- bei der Erarbeitung von Qualitätskriterien für Einrichtungen und Dienste der Jugendarbeit
- bei der Durchführung eigener Maßnahmen und Angebote
- für das Projektmanagement der regionalisierten Jugendarbeit
- bei Kontrollen zur Einhaltung der Bestimmungen des gesetzlichen Jugendschutzes und Ahndung bei Verstößen gegen Bestimmungen des gesetzlichen Jugendschutzes
- bei der Einhaltung des Jugendarbeitsschutzgesetztes

